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6 (1847) [Gla - Hes]
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Hessen vom Jahre 1838 an.

Von in der ersten Kammer gestellten Anträgen sei hier nur der des Freiherrn von Ga-gern erwähnt, womit er an seinen auf dem vorigen Landtage gestellten und im Verlaufdieses Aufsatzes erwähnten Antrag, bezüglich der Auswanderungen, wieder anknüpfte.

Er wünschte nun die Staatsregierung ersucht: I. Jeder Versammlung der Landstände einestatistische Ueberflcht der Bewegung der Auswanderung in der Zwischenzeit, nach Jahrenabgetheilt, in Absicht der Zahl, der gewählten Gegenden und, wenn kein Anstand obwal-ten und insofern es entnommen werden kann, der Beweggründe des Wegzugs vorzulegen;

II. Gesellschaften, wie sie in England vielfältig vorhanden sind, die sich eigens mit derMaterie befassen, nicht nur zu genehmigen, sondern durch Beifall hervorzurufen undallenfalls durch ein Mitglied des Ministeriums zu besuchen und zu überwachen; III. zuprüfen und zu ermessen, ob neben dem offenbaren Nutzen ein Schaden denkbar oder wahr-scheinlich sei, wenn solche kurze Belehrungen in das Publicum gebracht würden, wie der beilie-gende Versuch den Anfang mache, den Jeder durch seine Bemerkungen verbessern und al-lenfalls mit zu unterschreiben hiermit eingeladen werde. Der dirigirende StaatsministerFreiherr du Thil hatte auf diesen Antrag und die ihn begleitenden ausführlichen Bemer-kungen eine über das Auswanderungswesen des Großherzogthums sich ebenfalls ausführ-lich verbreitende Antwort gegeben, welche am Schluß den vom Freiherrn von Gagern un-ter I. gestellten Antrag ablehnte und ebenso, insofern es von der Regierungausgehensollte, dies mit dem unter II. that. Der Ausschuß der ersten Kammer war mit dem diri-girenden Staatsminister gleicher Meinung gewesen, und der Antragsteller erklärte, umdem Princip auszuweichen, welches der Minister entgegengestellt, im Verlauf der Dis-kussion, daß, wenn das Ministerium vorziehe, in öffentlichen Blättern eine Statistik derbezeichnet«« Art aufzunehmen, dem Bedürfnisse und natürlichen Verlangen der StändeGenüge geschehen werde. Bei der Abstimmung ließ die erste Kammer den Freiherrn vonGagern mit seinem Verlangen zu I. allein stehen, erklärte jedoch, dabei von der Ansicht aus-gegangen zu sein, daß hierdurch die Aussicht auf eine anderweite Veröffentlichung über dasResultat der Auswanderungen nach der Sachlage nicht ausgeschlossen sei. Aehnlich derBeschluß der ersten Kammer zu II. Doch hieß sie im Voraus diejenigen Ausgaben oderVerbindlichkeiten gut, welche durch Unterhandlungen oder andere Maßregeln im Interesseder Auswanderungen sich ergeben könnten. Die zweite Kammer lehnte dann sämmtlichedrei Anträge des Freiherrn von Gagern ab (den I. mit 34 gegen 9 Stimmen), und ebensoden letzterwähnten, der Sache günstigen Beschluß der ersten Kammer, indem sie selbst mitgroßer Mehrheit gegen die von ihrem Ausschuß beantragte Aufnahme einer angemessenenSumme ins nächste Staatsbudget war. Später kam der Freiherr von Gagern wieder inverschiedenen Formen auf dieses sein Lieblingsthema zurück.

In der zweiten Kammer kam Hannover wieder in Anregung. Der AbgeordneteGlaubrech stellte nehmlich einen Antrag,dm öffentlichen Rechtszustand in Deutschland,insbesondere jenen des Königreichs Hannover betr.", der, nach einer ausführlichen Moti-virung, dahin ging:es wolle die Kammer an großherzogl. Staatsregierung die Bitterichten: 1) bei hoher deutscher Bundesversammlung durch alle ihr zu Gebot stehenden Mit-tel dahin zu wirken, daß in Aufrechthaltung und Vollzug des Art. 56 der Wiener Schluß-akte in dem Bundesstaate Hannover Verfassung und Recht geschützt und ein geordneterRechtszustand bald möglichst wieder hergestellt werde; 2) bei hoher deutscher Bundesver-sammlung sich ferner um Erlaß bundesgesetzlicher Normen zu verwenden, wodurch zurSicherung des verfassungsmäßigen Rechtszustandes in Deutschland, in Beziehung auf )Beschwerden der Unterthanen wegen Verfassungsverletzungen bei dieser hohen Behörde,sowohl der Legitimationspunkt als die Form des Verfahrens, letztere etwa in Verbindungmit einem einzuführenden Bundesgerichte, auf eine genaue und umfassende Weise regu-lirt und festgestellt werden." Der Bericht des Ausschusses lautete im Wesentlichen bei-stimmend, aber es lag klar die Absicht der Kammer vor, auf einen theils odiosen,theils verzweifelten Gegenstand nicht zurück zu kommen. Denn nachdem bei der Bera-thung der Abgeordnete Glaubrech einen ausführlichen Dortrag im Sinne seines Antragsund des Ausschußberichts gehalten hatte, erhob sich der zweite Präsident Hesse und schlugder Kammer vor, durch Akklamation dem Antrag Glaubrech's beizutreten, was denn