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6 (1847) [Gla - Hes]
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Hessen vom Jahre 1838 an.

Hungen der Stadt- und Landgerichts-Assessoren, welche schließlich mit großer Majoritätvon der zweiten Kammer bewilligt wurden, und hie vom Abgeordneten Glaubrech aufge-worfene Frage, ob man nicht, unbeschadet des Dienstes, die Zahl der ÄreiSräthe vermin-dern könne? Ein von ihm hierauf gestellter Antrag wurde mit ansehnlicher Majoritätabgelehnt. Für die Landesuniversität hatte die Regierung diesmal abermals «inen Mehr-betrag gefordert. Es war eine auffallende Erscheinung, daß bei dieser Gelegenheit derAbgeordnete Georqi lebhaft den ganzen Haushalt der Universität angriff, insbesondere dieVerwaltung der Klinik, den Marstall, die zu großen Verwendungen auf das chemischeLaboratorium, die Bibliothek u. dgl. tadelte, so daß der Regierungscomrmssar Geh.Staatsrath von Linde einen umfassenden Vortrag gegen den Abgeordneten Georg! zu hal-ten für nöthig fand. Bei der Abstimmung wurden nur mit 26 gegen 21 Stimmen di«für die Landesuniversität veranschlagten 65,000 Fl. bewilligt. Von der für die Gymna-sien gestellten Mehrforderung bewilligte die zweite Kammer anfänglich nur einen Theil(von 2100 Fl. nur 900 Fl.), jedoch später, da die erste Kammer nicht beigetreten war,mit 30 gegen 18 Stimmen die verlangte Summe ganz. Weniger freigebig war sie gegendie Revierföcster, indem sie diesen zwar anfänglich eine Besoldungsverwilligung machte, aberauf den Widerstand der ersten Kammer nur als ständige Remuneration. Geringer nochwar das an die Forstinspectoren Bewilligte. Die Erbauung eines neuen Anatomiegebäu-des in Gießen war von der Regierung zu 60,000 Fl. im Ganzen veranschlagt, während siefrüher nur 21,000 Fl. für diesen Zweck begehrt hatte. Nach mehrfachen Beralhungenbeschloß die Kammer, die 60,000 Fl. unter der Voraussetzung zu bewilligen, daß davonnur so viel verwendet werde, als zur Erbauung von Räumlichkeiten für Anatomie, Aoo-tomie und ein anatomisches Museum in möglichst einfachem Styl und insbesondere mitHinweglassung aller unnöthigen Verzierungen nöthig sei, einer Bedingung, welcherdie Regierung im Landtagsabschiede, unter Belobung der gemachten Bewilligung, die ent-sprechende Zusage ertheilte. Anstoß erregten in beiden Kammern die großen Summen,welche für die Staats- und Provinzialstraßen in Aussicht genommen worden waren, undbedeutende Ermäßigungen (statt 449,455 Fl. nur 400,000 Fl.) fanden in Bezug daraufStakt. Der Voranschlag der Einnahme belief sich für die Finanzperiode von 1842 bis1844 auf 7,548,554 Fl.z der der Ausgabe auf 7,546,649. Das Staatsbudget dieserFinanzperiode war hiernach 468,187 Fl. größer als das der vorhergehenden, welcherMehrbetrag jedoch ohne irgend eine Erhöhung der Steuern, wie der Finanzministerberuhigend dabei bemerkte gedeckt werden könnte. Gelegentlich der Berathung desVoranschlags der Einnahme beschloß die Kammer mit 45 gegen 1 Stimme, die Staatsre-gierung zu ersuchen, die Malischen Fischereien nicht auf Malische Rechnung administri-ren, sondern mittelst öffentlicher Versteigerung verpachten zu lassen, und mit 42 gegen 4Stimmen, die Staatsregierung um Vorlegung eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, wodurchzum Besten der Wiesencultur die Fischeieiberechtigung in den Bächen für ablösbar erklärtwerde. Beiden Anträgen trat nachher die erste Kammer nicht bei, worauf die zweite beidem ersten verharrte, den zweiten aber aufgab. Den ersten Wunsch genehmigte die Re-gierung im Landtagsabschiede,insoweit es die Localverhältnisse angemessen und zuträg-lich erscheinen lassen". An Aollgefällen hatte das Ministerium für die bevorstehende Fi-nanzperiode 150,000 Fl. mehr als für die laufende, nehmlich 850,000 Fl. in Aussichtgenommen, was die Stände genehmigten. Die schon längere Zeit vorgesehene Aende-rung in der Tranksteuer trat auf diesem Landtag ins Leben, und insbesondere ward an dieStelle von Branntwein- eine Maischbutten-Steuer und Branntwein-Material-Sreuer ge-setzt. In Bezug auf Zollverträge hatten die Kammern im Finanzgesetze wieder die letztvon ihnen verlangte Form bcibehalten, zum Bedauern der Staatsregierung, welche zu-gleich im Landtagsabschiede bemerkte, daß jener Beschluß der von den Landständen ge-stellten Bitte: dahin zu wirken, daß innerhalb des Gebietes des Zollvereins alle Ausglei-chungs-Ausgaben ausgehoben werden, und vaß sämmtliche Zollvereinsstaaten sich hinsicht-lich der indirekten Besteuerung über ein gemeinschaftliches System vereinigen, in ihrerAusführung Hindern-sse in den Weg lege. Ein von der Staaisregierung an die Ständegebrachter Gesetzesentwurf betraf die Abänderung der Art. 16 und 60 der Verfassungsur-