Hessen vom Jahre 1838 an. 751
kosten betreffend, der Abgeordneten Otto, Hesse, Franck (Hofg.-Rath), Lotheisen aufAufnahme der Stadt Offenbach in den Zug der für das Großherzogthum Hessen projectir-ten Eisenbahn, und der Abgeordneten Lotheisen, Franck (Hofg.-Rath), v. Rabenau(Ob.-Forstrath), Hesse und Kilian, die Richtung der projectirten Eisenbahn von Darm-stadt nach der südlichen Gränze der Provinz Starkenburg betreffend, vom Präsidentenin geheimer Sitzung bekannt gemacht. Indessen erfuhr man doch bald Genaueresüber die Sache. Es bandelte sich um die Erbauung einer Eisenbahn von Frankfurt a. M-über Darmstadt an die badische Gränze (die jetzige Main-Neckar-Eisenbahn) undeiner dergleichen vom Main über Gießen an die kurhessische Gränze. Sie sollte aufStaatskosten ausgeführt und der Betrieb derselben für Rechnung der Staatskasse verwal-tet werden. Ebenso trugen die gestellten Anträge verschiedener Abgeordneten ihre Absich-ten bereits in ihrer Ueberschrift. Bei der Berathung schieden sich die Ansichten überdie Nutzbarkeit der projectirten Bahnen und insbesondere hätten mehrere Abgeordnetedas Project der Fortsetzung der Bahn von Frankfurt über Gießen lieber aufgegeben gesehen.Die Gegenäußerung, daß dann Kurhessen über Fulda bauen werde, ließen sie sich sogargern gefallen. Die großen Kosten schreckten nothwendig. Andre machten Mainz undOffenbach zum besonder» Gegenstand ihrer Fürsorge. Im Ganzen wich man dem Zeit-bedürfnisse und einem angedeuteten höheren Verlangen, welches die nördlichen Theile desBundesgebiets mit dessen südlichen Theilen in raschere Verbindung gesetzt sehen wollte.Bei der Abstimmung erhielt der Gesetzesentwurf mit Mehrheit seine Genehmigung, jedochunter Einknüpfung der Bedingung einer Offenbachec Zweigbahn und der Führung derBahn von Darmstadt direct nach Heidelberg; eine zu Gunsten einer Zweigbahnvon Mainz gestellte Bedingung fiel durch- Auch in der ersten Kammer waren Gesetzent-wurf und bei der Gelegenheit in der zweiten Kammer gestellte Anträge mehrfach Gegenstandder Berathung, nicht ohne einen gewissen Widerstand besonders von Seiten des Freiherr»von Gagecn, des Vaters. Indessen regelten sich doch alle diese Gegenstände im We-sentlichen nach dem Wunsche der Regierung und im großh. Regierungsblatt vom 26. Juli1842 fand das Gesetz, den Bau und den Betrieb der Eisenbahnen im Großherzogthumbetreffend, seine Stelle.
Von finanziellen Arbeiten, welche auf diesem Landtage vorkamen, nahmen wie ge-wöhnlich die Rechenschaftsablagen die ersten Stellen ein. Diese Arbeiten sind wichtig,aber in einem im Ganzen gut verwalteten Staatswesen bieten sie selten etwas Auffallendes.Die Formen sind gewahrt, die ständischen Verwilligungen nicht oder doch nur mit der Be-hauptung des Gerechtfertigtseins überschritten; vorgekommene Ereignisse werden in ihrenUrsachen erklärt und am Ende verläuft sich Alles in ein Detail der Umstände und der Zif-fern, welchem zu folgen theils unmöglich, theils namentlich dann sehr uninteressant ist,wenn die Stände in ihrer großen Majorität den Behauptungen der Regierung dienstwilligentgegenkommen- Es werden also nur einige Punkte hier zu erwähnen sein. Gelegent-lich der Berathung des neuen Ausgabebudgets und erhöhter Anforderung für Wildschaden-ersatz kam die Ueberhandnahme des Wildes zur Sprache. Die von der Regierung beab-sichtigte Schaffung einer geistlichen Wittwencasse für das ganze Großherzogthum hatteschon früher in Rheinhessen bedeutenden Widerstand gefunden, indem man dort die fürdie Provinz bestehende geistliche Wittwencasse beibehalten haben wollte. WiederholtenWiderstand fand sie nun in der zweiten Kammer gelegentlich eines neu angeforderten Po-stens von 6000 Gulden als Beitrag zur geistlichen Wittwencasse. Jedoch erfolgte dieBewilligung dieses Betrags. Bei der Abstimmung über Gesandte u. s. w- nahm diezweite Kammer mit 31 gegen 16 Stimmen den Antrag des Abg. Glaubrech an: „dieStaatsregierung zu ersuchen, an die Stelle der besonderen Gesandtschaft in Paris mir derRegierung eines andern deutschen Staates wo möglich über eine gemeinschaftliche Reprä-sentation daselbst sich vereinbaren zu wollen", und ebenso trat sie mit 32 gegen 15 Stim-men dem weiteren Antrag des Abg. Glaubrech bei: „die Staatsregierung zu ersuchen,den Gesandtschaftsposten in Bieberich sowie jenen bei der freien Stadt Frankfurt in derFolge womöglich durchdieBundestagsgesandlschaft in Frankfurtversehen lassen zu wollen".Längere Berathungen veranlaßten die von der Regierung vorgeschlagenen Besoldungserhö-