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6 (1847) [Gla - Hes]
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Hessen vom Jahre 1838 an.

Am 25. Oktober 1841 erschien das Edict, die Eröffnung des Landtags betreffend,und abermals begleitete es gerechter Tadel, daß durch die späte Anberaumung des Landta-ges (auf den 1. December 1841), freilich wie schon mehr geschehen und fast stationär ge-worden war, die Prorogation des alten Finanzgesetzes für die neue Finanzperiode voraus-sichtlich abermals nökhig wurde. Am 1. December 1841 begann der Landtag. Die Er-öffnungsrede des GroßLerzogs erwähnte der nolhwendig gewesenen Vervollständigung desKriegsmaterials sowie der Kriegsvorräthe, sprach günstig von den bestehenden Militärein-richtungen , führte an, daß das Land in seinen Fortschritten in der Zwischenzeit durch keinbemerkenSwerthes Eceigniß gestört worden sei, daß das früher angenommene Straßen-bausystem sich immer mehr seiner Vollendung nähere und die gesetzlich vorbereitete Be-freiung des Gcundeigenthums von beschwerenden Lasten schon in wenig Jahren, besonderswas die zu seinem Hausvermögen gehörenden Gefälle betreffe, zum Ziele geführt seindürfte. Der Großherzog drückte seine Freude aus, das Strafgesetzbuch für das ganzeLand nun bald in Anwendung gebracht zu sehen und bemerkte hinsichtlich der neuen Civil-gesetzgebung, daß er zwar unausgesetzt an derselben habe arbeiten lassen, indessen bisjetzt keiner der Entwürfe zu der Reife gediehen sei, um auf diesem Landtage schon vorge-legt zu werden. Rach geäußerter Genugthuung über den abgeschlossenen Zollvereins-Verlängerungsvertrag und di« ihm von den Rheinhessen gewordenen vorhin erwähntenBeweise der Anhänglichkeit, wurde bemerkt, daß nach den wenigen nicht weitläustigen an-derweiten Vorlagen sich die Arbeiten der Stände hauptsächlich auf dieBcrathung des Bud-gets und einiger Finanzgesetze beschränken würden, die er in diesen Tagen an sie bringenlasse, und dadurch sei denn zugleich die Aussicht begründet, daß dieser Landtag nur von sehrkurzer Dauer sein werde. Wenn sich das Ausgabebudget höher als das der laufenden Fi-nanzperiode darstelle, ohne jedoch zu neuen Auflagen zu nöthigen, so beruhe dies theilsauf Bundesbeschlüssen, die inmittelst erfolgt seien, thei!s auf Ausgaben, die im Interessedes öffentlichen Wohls oder des Dienstes in Aussicht genommen worden seien. DieAdressen auf die Thronrede waren bloße Nachhalle derselben; höchstens daß einem dieAdresse der zweiten Kammer gestreute Aeußerung von demFortbestehen und derFortbildung ihres Rechts- und Verwaltungszustandes" als eine Anspielung zu Gunstender Institutionen der Provinz Rheinhessen betrachtet wurde und in dieser Eigenschaft so-gar von einer Anzahl Kammermilglieder Beanstandung fand, während die Adresse der er-sten Kammer sich relativ energischer über dieVermehrung der Ausgaben" äußerte, alsdies in der Adresse der zweiten Kammer geschah. Die Frage, ob der Abgeordnete Georg!,ungeachtet der gegen ihn gerichteten öffentlichen Meinung, in der Kammer erscheinenwerde, erledigte sich durch seinen effektiven Eintritt am 9. December. Die Verhandlun-gen der zweiten Kammer selbst führten bald zur Ungültigkeitserklärung der Wahl des neuin die Kammer gewählten liberalen Abgeordneten Franck von Reddighausen, der jedoch spä-terhin nochmals gewählt wirklich in die Kammer trat. Die Angelegenheit der Eisenbah-nen kam bald auf dem Landtage in Anregung, indem der Abg. von Dörnberg einen An-trag stellte, welcher die baldigste Vorlage einer Proposition zur schleunigen Ausführungder Eisenbahn durch das Großherzogthum Hessen auf Staatskosten, Seitens der Staals-regierung zur Absicht hatte. Der Ausschuß beantragte, die Sache vorerst bis auf weiter«Mittheilung von der Regierung beruhen zu lassen. Es entsprach dieser Antrag dem geäu-ßerten Wunsch der letzteren und der aus deren Mittheilung gewonnenen Ueberzeugung desAusschusses, daß die Regierung diesem Gegenstände schon seit geraumer Zeit eine besondreAufmerksamkeit gewidmet und alle Schritte, bezügige Propositionen möglich zu machen,gethan habe. Die Kammer genehmigte einstimmig den Antrag ihres Ausschusses. MehrereMonate waren vergangen, als endlich am 4. April 1842 der Regierungscommissär Gehei-merath Eckhard in geheimer Sitzung Vortrag über einenGesetzesentwurf, denBau und Betrieb der Eisenbahnen im Großherzogthum Hessen betreffend", erstattete.Ebenso wurden die damit in Verbindung stehenden, in folgenden Sitzungen gestellten An-träge der Abgeordneten Aull, Städel, Jung, Lotheisen, Kilian und Hesse, den Bauund Betrieb der Eisenbahnen im Großherzogthum Hessen, insbesondere die gleichzeitigeAusführung einer Eisenbahnverbindungslinie zwischen Darmstadt und Mainz auf Staats-