Hesse« vom Jahre 1838 an. 749
fachen Grunde, weil keine solchen zuAbgeordneten gewähltworden waren. Konnte man dochnach früheren Erfahrungen (die sich im Jahr 1844 gelegentlich der Wahl des Staats-p ensionärs Jaup an die Stelle eines im Lauf der Wahlperiode gestorbenen Landtags-abgeordneten im Wahlbezirke Homberg neu wiederholten), mit Gewißheit darauf rechnen,daß die Staatsregierung keine liberalen Slaatsdiener als Abgeordnete sehen wollte und dasallerdings durch den Wortlaut der Verfassung, wenn auch nicht in Anwendung aufStaats-pensionäre, gestattete so bequeme Mittel der Urlaubsverweigerung dagegen zur Handnahm. Die zweite Kammer des Gcoßherzogthums Hessen zählt 50 Mitglieder. Von denam 8. Juni 1841 gewählten 44 Abg-ordneten standen nicht weniger als 35 in öffentlichenAemtern und waren 29 insbesondere besoldete Staatsdiener. Unter den letzteren warendie Juristen besonders stark vertreten, und fünf Oberappellations- und Eassationscäthehatten sich nicht blos der Wahl, sondern auch des Urlaubs zu erfreuen, ungeachtet dashöchste Gericht, dessen Mitglieder sie sind, noch in den letzten Jahren mit ansehnlichenRückständen belastet war. Von den im Jahr 1841 gewählten 44 Abgeordneten warenMitglieder der vorigen Kammer: 23; 19 davon wurden den Anhängern desMinisteri-ums zugezählt, 4 der Opposition; neugewählt waren: 21, darunter Mitglieder frühererLandtage: 2. Unter den Neugewählten zählte man im Voraus entschieden zu den An-hängern des Ministeriums: 6; zur Opposition 3; unbekannt ihrer politischen Gesinnungnach waren: 12. Von den Mitgliedern des vorigen Landtages waren bei der Wahl aus-gefallen : 4. Von den neugewählten Mitgliedern des bevorstehenden Landtags, deren po-litische Gesinnung noch unbekannt war, konnte man wohl, nach Stellung und Verhältniß,zwei Drittheile als Anhänger des Ministeriums vermuthen. Die sechs später erfolgtenAdelswahlen boten keine besondere Erscheinung. Regelmäßig sind dies zugleich Ange-stellte im höheren Militär-, Hof- oder Civildienst. So auch diesmal wieder, und diesechs vermehrten die Zahl der in öffentlichen Aemtern Befindlichen von 35 auf 41, also aufA^tel der Kammer. Daß unter diesen Umständen die Opposition niemals die Majoritätbilden würde, ließ sich voraussehen. Ebenso, daß, wenn vorhanden, ihre Zahl sehr kleinsei. Aber noch glaubte man damals nicht daran, daß für höhere Principienfragen, insbesonderedie Presse, so wie für die hochwichtige Frage der Weidig-Angelegenheit gar keine Opposi-tion vorhanden sein werde. Der Landtag selbst sollte jedoch dieses Glauben eindringlich lehren.
In diese Zeit fielen noch einige Begebenheiten von staatsgeschichtlicher Bedeutung.Zunächst, am 14. Juni 1841, die Grundsteinlegung zum Denkmal, welches auf dem Lui-senplatz in Darmstadt zu stehen kommen und die Bildsäule Ludewig's I., Gründers der Ver-fassung , tragen sollte. Von Privaten ausgegangen und auch nachher in der Hand vonPrivaten verblieben, welchen sich größere Kreise von Beisteuernden angeschloffen, geschahdie Grundsteinlegung, unter Aufwendung großer feierlicher Festzüge, durch den regieren-den Großherzog. Ungefähr einen Monat später waren cs 25 Jahre, daß die Vereinigungder Provinz Rheinhessen mit dem Großherzogthume Statt gehabt hatte- In der Pro-vinz, namentlich in Mainz, wurde der Tag festlich gefeiert und am 21. Juli erließ derGroßherzog im Regierungsblatt eine — bis dahin ungewöhnlia e Form! —Cabinetsordre,ohne Contrastgnatur des Ministers, worin er sein Vergnügen über die vielfachen Beweisetreuer Anhänglichkeit ausdrückte, die ihm bei jener Gelegenheit von allen Seiten auSRheinhessen zugekommen seien. Die Anerkennung dessen, fügte er hinzu, was sein ver-ewigter Vater für das Wohlergehen dieser Provinz gethan habe, sei ihm ein höchst wohl-thuendes Gefühl. Im August 1841 starb der Finanzminister Freiherr von Hofmann inbereits vorgerücktem Mannesalter, ein glänzendes, obgleich allerdings bisweilen etwas ober-flächliches Talent, voll Verdienst um das Zustandekommen der Verfassungsurkunde unddes preußisch-hessischen Zollvereins, aber in den letzten Jahren Doctcinen in der Kammerverfechtend, welche mit dem wahren und gesunden constituiionellen Princip nicht in Ein-klang gebracht werden konnten. Bereits im September erh-elt v. Hofmann seinen Nach-folger in der Person des damaligen Oberfinanzkammerpräsidenten von Kopp. BetagterMann, dabei uneigennützig und derb, hatte er sick nichtum den Posten eines Finanzmini-sters bemüht, verwaltete ikn aber, als er ihn erhalten, in demselben Sinne, wie man esvon ihm, dem Ehrenmanne, zu erwarten berechtigt war.