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6 (1847) [Gla - Hes]
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Hessen vom Jahre 1838 an.

beitet; sowie sich auch, gleichfalls in Folge derselben, schon seit dem Anfänge der gegen-wärtigen Woche zwei herzoglich nassauische Commissarien in Darmstadt befinden, umüber die streitigen Gegenstände Verhandlungen zu pflegen, von deren Stande uns jedochnoch Nichts bekannt geworden ist." Interessant war, durch diesen Artikel zu vernehmen,daß doch einezu weite Ausdehnung des hessischen Baues" Statt gefunden ein Zuge-ständniß, welches mit der im früheren Artikel erwähnten, noch nicht gehörig beendigtenSteinaufschüttung wohl in einigem Rapporte stand. Dabei hörte man weiter, daß wirk-lich an Weqschaffung eines Theiles der Schutzbuhne (wie behauptet ward, 250 Klafternvon 750 Klaftern, so daß also 500 Klafter blieben) hessische Taglöhner arbeiteten. ZweiCommissarien Nassau's, der Ministerialcanzleidirector von Düngern und der Oberberg-rath Schapper, hatten unterdessen in Darmstadt sich eingefunden und auch hessischer Seitsernannte man zur specielleren Verhandlung Commissäre. Aber der Hauptpunkt war schonvorher erledigt gewesen: das theilweise Nach geben Hessens.

Im Mai und Juni 184l fanden im Grossherzogthum neue landständische Wahlen(eine Gesammterneuerung) Statt. Nach dem Inhalt des Wahlgesetzes, den Vorgängenund der Zeitlage konnte über deren Ergebniß kein Zweifel sein. Einen neuen Halt aberhatten die Wahlen im Sinne der Regierung dadurch aewonnen, daß seit den letzten Wah-len in der Provinz Rheinhcssm die Kreisrärhe als Mittelglieder zwischen Bürgermeisternund dem Ministerium in Darmstadt geschaffen worden waren : eine Einrichtung, welchevielfältigeren, stärkeren und nachhaltigeren Einfluß auf die Beznksuntergebenen, besonder-aber auf die meist unter den Wahlmännern befindlichen Bürgermeister und sonstigen Orts-vorgesetzten (namentlich auch wegen der den Kreisräthen ertheilten Strafbefugnisse) zurFolge hatte. Diesen Einrichtungen und Strebungen gegenüber und bei der Unmöglichkeit,durch die Presse auf die neuen Wahlen zu wirken, verhielten sich die oppositionell Gesinn-ten, einige wenige Bezirke in Oderhessen und Rheinhessen abgerechnet, ziemlich laß, wäh-rend dem Vernehmen nach die Peqierung alle geeigneten Mittel für ihre Zwecke anwandteund namentlich die bestellten Wahlcommissäre zur mündlichen Bescheidung nach Darm-stadt kommen sieß.

Die Wahlen der ersten Wahlreihe gingen in Darmstadt sehr schläfrig von Stattenund blos durch Verlängerung der Frist und andere außerordentliche Anstrengungen Sei-tens der Wahlcommission und des Bürgermeisters kam die Wahl zu Stande. In Mainzwar keine Verlängerung des Wahltermins nötbig, aber dort batte auch der Regierungs-commissär schon in seiner ersten Bekanntmachung in der Perspective gezeigt, daß, Fallswider Erwarten nicht zwei Drittheile der Stimmfähigen zur Abstimmung kämen",danndie größte und bevölkertste Stadt unsres Landes bei der Gesetzgebung nicht repräsen-tirt werden würde." Größere Schwierigkeiten hatte das Zustandebringen der Wahlen derersten Wahlreihe in Worms gefunden. Auch aus den Wahlbezirken erfuhr man Man-ches, was wie Lässigkeit lautete, und hörte von Mitteln, dieser Lässigkeit zu begegnen, welchewohl schwerlich aus dem Inhalte der Verfassungsurkunde und des Wahlgesetzes abgeleitetwerden konnten. Fragen wir aber nach dem Grunde dieser Erscheinungen staatsbürger-licher Lässigkeit, so finden wir sie theils in jener allgemeinen Apathie, welche gar keinen po-litischen Charakter hat als höchstens einen negativen, theils in Unzufriedenheit, welche inUnzufriedenheit des höheren politischen Standpunkts und in Lvcalunzusriedenheiten getheiltwerden konnte. Die Wahlen der Abgeordneten im Sinne der Staatsregierung warenmeist mit ansehnlichen Majoritäten erfolgt, doch nahm man wahr, daß die Angaben derStimmenverhältnisse bei der Wahl, nachdem einige weniger günstige für die Staatsregie-rung Vorgelegen, in derHessischen Zeitung" unterblieben. Geladen zu den Wahlen wurdeüberall sehr spät, nur einen oder zwei Tage vorher, überhaupt aber der Gang der Wahlen,besonders der Abgeordnetenwahlen, sehr beeilt, so daß von den meist zerstreut wohnendenWahlmännern keine vertrauliche Besprechung über den zu Wählenden Statt finden konnte.Von den zu Abgeordneten gewählten Staatsdienern erhielten nur zwei keinen Urlaub; dereine auf seinen ausdrücklichen Wunsch, der andere, einer der später gewählten Adelsdepu-tirten, als unentbehrlich im Ministerium, wo er als Secretär angestellt war- LiberaleStaatsdiener erhielten weder Urlaub noch wurde ihnen derselbe verweigert; aus dem ein-