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6 (1847) [Gla - Hes]
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Hesse« vom Jahre 1838 an.

genaue wiederholte Prüfung des Standes der Sache von den bewährtesten Technikern vor»nehmen lassen, woraus sich dann ergebe, daß 1) in Folge der Anlage der nassauischenFangbuhne sich wirklich in den oben angegebenen, der linken Rheinseite zunächst gelege-nen Stromarmen für die Schiff-und Floßfahrt nachtheilige Versandungen eingestellt hat-ten und daß deren rasche Zunahme mit Gewißheit zu befürchten stand; daß 2) in Folge derAnlage der nassauischen Fangbuhne die großh. Hess. Petersaue an ihrer unteren Spitzebedeutenden Abbruch erlitten hatte und einem stets größeren Abbruche ausgesetzt war; daßendlich Z) die im Ganzen 150 bis 200 Klaftern lange mehrerwähnte nassauische Fang-buhne 70 80 Klaftern lang an der Seite der Petersaue herauflaufe und daß dies« 70 80 Klaftern erreichende Ausdehnung der nassauischen Buhne nach demjenigen, wasdarüber in den Archiven zu Mainz vorgefunden worden, nur als auf großh. Hess. Gebietevorgenommen betrachtet werden könne. Nach diesem Befunde der Sache habe die großh.Hess- Regierung die sich herausgestellte Granzfrage zwar einer demnachstigen besondernVerhandlung mit der Herzog, nass. Regierung Vorbehalten zu können geglaubt, was aberden Abbruch an der Pctersaue und noch mehr die Versandungen in den beiden linken Strom-armen betraf, in ihren eigenen und in den Interessen der Stadt Mainz sowie in denen derallgemeinen Rheinschifffahrt eben so berechtigt als verpflichtet zu sein, sofort durch die ge-eignetste Maßregel den sich ergebenen und weiter drohenden Uebeln abzuhelfen. Es habesich, nach der vorgenommenen Untersuchung der hessischen Techniker, gezeigt, daß diesesauf eine zweckgemäße, wirksame Weise keinesweges an einem andern Punkte des Strom-gebietes als unmittelbar vor der nassauischen Fangbuhne, auf unbestrittenem großh. Hess.Gebiete geschehen konnte, und es seien daher alsbald die nöthigen Anordnungen getroffenworden, um daselbst eine Schuhbuhne zu errichten. Es sei also von einem bloßen Schutz-werke die Rede, dergleichen auf jedem deutschen Strome, der mehrere Gebiete bespüle,von jeher sehr viele aufgeführt wurden, obendrein von einem Werke, das nur die interimi-stische Bestimmung hatte, so lange zu bestehen als die Ursache, welche es hervorrief, dienassauische Fangbuhne nehmlich, und es würde dasselbe nie Gegenstand einer Bespre-chung in Zeitungen geworden sein, hätte es an einer andern Stelle des Stromes ausgesührtwerden können. Während Manche eine längere Stelle über die Steinausschüttung unddas, was mit ihr hätte weiter werden sollen, wörtlich nahmen, fanden Andere eine Ein-biegung , eine Concession in jenen Worten, eine Concession, gemäß den Wünschen Nas-saus, welches Wegräumen der aufgeführten Schutzbuhne verlangte und in diesem Sinnebereits Beschwerde bei der deutschen Bundesversammlung erhoben hatte. Wer diedritteSeite" sei, welche ebenfalls in der Sache thätig geworden, unterlag keinem Zweifel; eswar das Commandement der Bundesfestung Mainz. Nur spalteten sich die Meinungenüber die Richtungen dieser Thätigkeit. Am 19. März 1841 machte dann abermals dieHessische Zeitung" eine Mittheilung über diesen Gegenstand. Sie bestritt als unwahrdie durch öffentliche Blätter verbreitete Nachricht, daß die Bundesversammlung sich schleu-nigst mit dem Gegenstände beschäftigt, Anordnungen getroffen und Verfügungen erlassenhabe; desgleichen, daß kais. österreichische und königl. preußische Pioniere mit Zerstö-rung des (Hess.) Wasserbaues an der Petersaue beschäftigt seien.Was uns über daSwahre Sachverhältniß bekannt ward, ist vielmehr dieses, daß, gleich nachdem jener Wasser-bau begonnen war, der kaiserl. österr. Präsidial-Gesandte, Herr Graf von Münch-Vel-linghausen, sich nach dem Wunsche beider Regierungen einer von diesen mit Dank aner-kannten Vermittelung unterzog, die vermöge seiner freundlichen und lhätigen Bemühun-gen sofort einen vorläufigen Vergleich herbeiführte, der im Wesentlichen dahin ging, daßmit Vorbehalt der Erörterung der eigentlichen Streitfragen, die durch zu weite Ausdeh-nung des hessischen Baues gestörte Einfahrt in den hier in Rede stehenden Stromarm wie-derhergestellt werden solle, wogegen die Herzog!, nass. Regierung verbindlich sein würde,alsbald, nach erfolgter Gränzberichtigunq, diejenigen Wasserbauten ganzZ wegzunehmen,welche sich als auf hessischem Stromgebiets durch Jrrthum aufgeführt ergeben würden.In Folge dieser vor der Hand nur den augenblicklichen Zustand berührenden Uebereinkunftwird großh. hessischer Seils, seitdem derWasserstand es gestattet, nicht an derDemolj-rung, sondern ander nöthigen Verkürzung des «aufgeführten Wasserwerks thätig geax.