746
Hessen vom Jahre 1838 an.
des Hafens von Mainz zu versuchen, dieses nicht zu gestatten sei." Der am 22. Juni vomAbgeordneten Hellmann Namens des ersten Ausschusses über diese Sache erstattete Be-richt trug darauf an, „um die Skaatsregierung für alle Fälle in Stand zu setzen, in Be-treff des vorliegenden Antrages die geeigneten, für das Interesse von Mainz zweckdienlichenMaßregeln ergreifen und ausführen zu können, die Staatsregierung zur Entnehmung dernothwendigen Kosten aus dem Reservefonds zu ermächtigen, die — da keine Ueberschlägeund Berechnungen Vorlagen— zwar nicht angegeben, aber in keinem Falle sehr bedeutendsein können." Einstimmig beschloß die zweite Kammer nach dem Anträge ihres Aus-schusses. Die erste Kammer trat bei und es erfolgte fürs neue Finanzgesetz gemäßer ge-meinsamer Beschluß, welchen die Staatsregierung im Landtagsabschiede förmlich accep-tirte. Unter solchen Verhältnissen war der 28. Febr. 1841 herbeigekommen. In dessenNacht auf den 1. März hatten ungefähr 100 Segelschiffe, meist vom Neckar, aber auchvom Maine herkommend, mit Steinen beladen, um Mitternacht die Mainzer Schiffbrückepassirt, und eine hinlängliche Anzahl Arbeiter war dann beschäftigt gewesen, nach Versen-kung mehrerer solcher Schiffe in den Grund, die auf den übrigen befindlichen Steine her-auszunehmen und, der vom sogenannten Bibericher Währe her gebauten NassauerFang-buhne gegenüber, von der hessischen Insel, der Petersaue, aus, eine sogenannte Schutz-buhne zu errichten. Die Arbeit geschah unter Aussicht eines von Darmstadt gekommenenhöheren Baubeamten und mehrerer Bauunterbeamten. Zugleich waren einige großh.Hess. Gendarmen dabei anwesend- Im Laufe des andern Tages hatte die hessische Schutz-buhne die beabsichtigte Ausdehnung erreicht. Am nehmlichen Tage fand sich auch einherzogl. nassauischec höherer Angestellter in Darmstadt ein, um des angelegten Werkeswegen Erkundigungen einzuziehen. Die — wenn man so sagen darf — öffentliche Mei-nung der Umgegend stellte sich ziemlich zweispältig dazu. Mainz, Wiesbaden, Biberichund Frankfurt a.M. waren zu unmittelbar und in zu sehr sich entgegengesetztem Sinne be-theiligt, um andere als Partciansichten zu vertreten. Weniger Darmstadt, was zuweit ablag und zu wenig Handelsstadt war, um förmlich Partei dabei zu nehmen. Hiernun fand im Allgemeinen das Verfahren der großh. Hess. Staatsregierung Billigung.Hauptsächlich wohl deshalb, weil man mehr einen privatrechtlichen und technischen alseinen staatsrechtlichen Standpunkt bei der Frage einnahm, zu dem man erst nach und nachdie Materialien sich sammeln mußte. Unter die letzteren gehörte aber namentlich die No-tiz, daß Hessen mit Nassau wegen Wegschaffung der von Letzterem angelegten Fangbuhneniemals unterhandelt, niemals deshalb reclamirt habe (anfänglich war im Publicum be-stimmt das Geqentheil behauptet gewesen). Erst zwölf Tage nach dem Vorfall trat diegroßh. Hess. Staatsregierung mit einer halb ofsiciellen Erklärung in der „Hessischen Zei-tung" auf. Sie wies darin die Meinung zurück, als habe die großh. Regierung durchden unternommenen Wasserbau eine Operation gegen den Freihafen in Biberich beabsich-tigt. Dabei präcisirte sie das Sachverbältniß dahin: die Herzog!, nassauische Regierunghabe in'den letzten Jahren beträchtliche Arbeiten bei Biberich ausführen lassen, um dieEin-und Abfahrt in den dortigen Hafen zwischen der großh. Petersaue und dem herzogl. nass,sogenannten Bibericher Währe hindurch für größere Schiffe möglich zu machen. Zu die-sen Arbeiten habe die Anlage einer sogenannten Fangbuhne von dem Bibericher Währe ausnach der Petersaue herauf gehört, welche das Wasser aus seiner bisherigen Bahn, zwischenbenanntem Währe, der Peters- und der großh. Hess. Jngelheimer-Aue ab und in denStcomarm zwischen dem Währe und dem nassauischen Hafenufcr hinüber leiten sollte.Die großh. Hess. Regierung habe diesem Beginnen ruhig zugesehen, so lange es dem hes-sischen Stromgebiete das für die Schifffahrt nöthige Wasser belassen. Sie habe dies ge-than au« Achtung für die Hoheitsrechte des Herzogs von Nassau. Unterdessen hättensich von Seiten des Handels - und des Schifferstandes, und zwar nicht blos des hessischen,mehrfache Klagen über Versandungen der gewöhnlichen, seit unvordenklichen Zeiten be-stehenden Fahrbahnen, sowohl in dem Arme am linken Ufer als auch in demjenigen zwi-schen der Petersaue, der nassauischen Fangbuhne und dem Bibericher Währe einer - undder Jngelheimer Aue anderseits erhoben; auch die Landstände wären deshalb in Be-wegung gekommen. Durch alles Dieses veranlaßt, habe die großh. Hess. Regierung eine