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6 (1847) [Gla - Hes]
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Hessen vom Jahre 1838 an.

Resultate, weit vortheilhaftere für die StaatsschuldentilgungScasse herausgerechnet als dieMaiorität des Ausschusses, deren Resultate günstiger für das Interesse der großherzoglichenFamilie lauteten. Und so disputirte man wieder mehrere Tage über den Behufs der Be-rechnung des Reinertrags der Domänen, welcher der Ausscheidung verfassungsmäßig zuGrunde liegen solle, anzuwendenden Maßstab. Die Minorität des Ausschusses hatte nachder von der Slaatsregierung zur Aufnahme und Ermittelung des Durchschnitlebetragesder reinen Einkünfte selbst vvrgeschlagenen Grundlage noch 6,606,911 Gulden, nach denvon der Majorität des Ausschusses vorgenommenen Rectificationen aber 7,068,430 Gul-den, und nach den Hauptgrundsätzen der Minorität wenigstens das Doppelte der letzterenSumme für die StaatsschuldentilgungScasse ansprechen zu können geglaubt, während dieStaatsregierung für nicht mehr als 570,592 Gulden sich noch verbindlich erachtete. EineMillion Gulden schlug dabei die Staatsregierung als noch an die Staatsschuldentilgunqs-casse zu zahlende Vergleichssumme vor, womit die Majorität des Ausschusses sichalsdann zufrieden erklärte, wenn eine Erhöhung der Vergleichssumme auf zwei Millionenerfolge. Diesem Verglsichsvorschlag stimmte dann auch die zweite Kammer mit 31 gegen14 Stimmen bei, nachdem von ihr der Vorschlag der Staatsregierung, mit einer Milliondie Ansprüche der StaatsschuldentilgungScasse völlig abzufmden, einstimmig abgelehntworden war. Unterdessen war die Sache verfassungsmäßig in die erste Kammer gelangt,als beiden Kammern ein Ministerialschreiben des wesentlichen Inhalts mitgetheilt wurde,daß der Großherzog, wenn die erste Kammer den Beschlüssen der zweiten Kammer über diefragliche Abrechnung beitrete (d. h. zwei Millionen Gulden, welche noch an die Staats-schuldentilgv.ngscasse zu zahlen seien, als Vergleichssumme Vorschläge), keinen Anstandnehmen werde, diesen übereinstimmenden Beschlüssen beider Kammern Seine Zustim-mung und Sanction zu ertheilen. Hierauf folgte dann der Beitritt der ersten Kammer.Aber die bedeutendste außerordentliche Bewilligung erfolgte erst am 1. Juni 1840. Eshatten nehmlich die Regierungscommissäre eine Proposition in die zweite Kammer gebracht,wonach der regierende Großherzog, zur Deckung älterer und neuerer Passiven, eine Summevon den Ständen bewilligt wünschte, „deren Betrag den vereinigten Finanzausschüssenbeider Kammern angegeben werden solle." Tags darauf erfolgte diese Angabe. Dieälteren Passiven betrugen 400,000 Gulden, die neuern eben so viel, das Ganze also800,000 Gulden. Mit den älteren Passiven hatten keinen Zusammenhang die zweiMillionen Gulden Passiven, deren Uebernahme auf die Staatskasse den Ständen im Jahr«1830 von der Staatscegierung vorgeschlagen worden war und die mittlerweile durch Schaf-fung eines vom Banquierhause von Rothschild negociirten Lotterie-Anlehens ihre Regu-lirung erhalten hatten. Die neueren Passiven waren zumeist in den Jahren 1839 und1840 in Folge der Anwesenheit des Großfürsten Thronfolgers von Rußland beim groß-herzoglichen Hofe in Darmstadt entstanden oder wurden noch als bevorstehend angesehen,da man Gegenbesuch beabsichtigte. Zur Unterstützung der Proposition wurde von den bei-den anwesenden Ministern, Freiherrn du Thil und Freiherrn von Hofmann, den in ge-meinschaftlicher Sitzung vereinigten Ausschüssen beider Kammern bemerkt: es sei Absicht,di« Tilgungsmittel der 800,000 Gulden aus den zwei Dritteln der Domänen zu nehmen,welche das Familieneigenthum des großherzoglichen Hauses bilden; sodann wolle der Groß-herzog eine Aufsichtscommisston ernennen, welche die Administrativbehörden des Hofes inBezug auf die Verwendung der großkerzoglichen Civilliste controlire; jene Maßregelsichere, daß keine Steuererhöhung in Folge der Zahlung der 800,000Gulden stattsinde;diese Maßregel verhüte eine Ueberschreitung der Ausgaben der Civilliste, verglichen mitihren Einnahmen. Der Ausschuß der zweiten Kammer trug hierauf einstimmig auf Ge-nehmigung der Propvsition, unter gleichzeitiger Acceptativn der von der Staatsregierungdabei vorgeschlagenen Modalitäten an, und ungeachtet des lebhaften Widerstandes derAbgeordneten Emmerling, Glaubcech und Strieglec erfolgte die Abstimmung der Kam-mer gemäß den Anträgen der Staatsregierung und des Ausschusses,und zwar mit4l gegen2 Stimmen, daß die Sache nicht rur nochmaligen Berichterstattung an den Ausschußzurückzuweisen sei; sodann mit 40 gegen 3 Summen, daß die gewünschten 800,000Gulden bewilligt werden sollten. Die erste Kammer trat einige Tage nachher brr Bewil«