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Hessen vom Jahre 1838 an.
wahren Verhalt der Sache, die der Antrag berübre, und über die Gesichtspunkte, dienicht außer Acht zu kaffen, sich auszusprechen. Dabei gab er den Verhalt der Sache imWesentlichen so zu, wie er in Vorstehendem erzählt worden ist, stellte aber in Abrede, daßdadurch bestimmte Vorschriften der Verordnung vom 11. März 1818 unbefolgt gelassenworden seien. Vielmehr sollte, nach der Ansicht des dirigirenden Staatsministers, ineinem in dem Staatsrechte begründeten Regierungsrechte beruhen, unter Umständen dieAnnahme solcher Geschenke zu erlauben, welchem Regierungsrechte für sich und seine Re-gierungsnachfolger zu entsagen der verewigte Großherzog nicht im Entferntesten gedachthabe. Die Mitglieder des Ausschusses der zweiten Kammer hatten sich in ihren Ansichtengetheilt, indem drei derselben das Verfahren des Herrn Knapp für ungesetzlich erklärten,die drei anderen aber die Gesetzlichkeit für dessen Handlungsweise ansprachen. Demunge-achtet hatte der ganze Ausschuß in dem gemeinschaftlichen, «inen sehr bestimmten Tadelgegen die Staatsregierung aussprechenden Anträge sich zusammen gefunden: „daß vonjeder Vorschreitung in Bezug auf den concreten Fall abstrahirt, gegen die Staatsregierungjedoch der Wunsch ausgesprochen werden möchte, in allen (vorher und nament-lich den Fall des Hrn. Knapp exemplificirenden) näherbezeichneten Fällenjede Erlaubniß zur Annahme eines Geschenkes künftig vermeiden zu wollen." Am 31.Jan. und 1. Febr. 1839 pflog die zweite Kammer über die Sache Berathung. Wie nochniemals, waren die öffentlichen und vorbehaltenen Tribünen mit Zuhörern angefüllt;Hundert« derselben mußten sich aus Mangel an Platz wieder entfernen. Von der Redner-bühne sprachen für den Antrag Grode's: Grobe selbst, die Abgeordneten Krauskopf undHeinrichs, während von derselben gegen ihn sprachen: die Abgeordneten von Ritzen undSchmitt. Aus der Rede des Letztem, zugleich Mitglied des Mainzer Eisenbahnausschus-ses, entnahm man, daß dieser Ausschuß in seiner Sitzung vom 28- Mai 1838 beschlossenhatte, Hrn. Knapp eine Actienbetheiligung von 50,000 Fl. anzubieten, und daß sie Hrn.Kertell, dem Präsidenten des Ausschusses, zur Disposition übergeben worden sei, umsich darüber mit Hrn. Knapp in Relation zu setzen. Hr. Kertell habe dann, „als stillschwei-genden Mandatar" des Hrn. Knapp sich ansehend, die Actien nach ihrem zufälligen dama-ligen Stande verwerthet und das Ergebniß an die Stelle der Betheiligung treten lassen.Diese Äußerung gab dann später dem Abgeordneten Brunck Anlaß, zu entwickeln, wiehiernach Hr. Knapp jedenfalls die werthvolle Actienbetheiligung ohne Erlaubniß acceptirtund erst später zur Annahme von deren Verwerthung im Betrage von 18,000 Fl. dieselbesicherwirkt habe—eine Entwickelung, welche den Abgeordneten Schmitt veranlaßt«,nochmals auf diesen Punkt zurück zu kommen und die stillschweigende Mandatarschaft desHrn. Kertell auseinander zu setzen. Von den anwesenden Regierungscommiffären ver-theidigten der Geheime Staatsrath von Linde und der Ministerialrats» Dr. Breidenbachdie Handlungsweise des Hrn. Knapp nur vom juristischen Standpunkte aus, hauptsäch-lich auf der Theorie eines fast unbedingten Dispensationsrechtes des Regenten, eines Be-gnadigungsrechtes desselben im staatsrechtlichen Sinne u. dgl., fußend. Ein dritter an-wesender Regierungscommissär, Ministerialrats» Eckhart, beschäftigte sich dagegen einzigmit den Gründen für Führung der Bahn auf der rechten Mainseite. Großen Eindruckmachte es, als der erste Präsident der Kammer, Geheime Staatsrath Eigenbrodt, einMann von 70 Jahren, sich erhob und seine Meinung dahin aussprach und begründete:„daß die Annahme des fraglichen Geschenks sich gar nicht rechtfertigen lasse." MehrereAbgeordnete schlossen sich seinen Äußerungen als beistimmend an. Bei der Abstimmungder zweiten Kammer verwarf sie den Antrag Grodc'S mit 37 gegen 8 Stimmen und adop-tirte den Antrag des Ausschusses mit 35 gegen 10 Stimmen. Der Abgeordnete Ludwighatte bei der Berathung das Amendement gestellt: „den Großherzog zu bitten, den Ge-heimen Staatsrath Knapp, sobald es nur immer geschehen könne, wieder zum activenStaatsdienste einzuberufen." Dieses Amendement war unterstützt worden. Nun, beider Abstimmung, wollte der Antragsteller es zurücknehmen. Auch die es unterstützt hatten,verzichteten darauf, Andere dagegen behaupteten, daß darüber abgestimmt werden müsse.Es geschah. Das Amendement ward mit 39 gegen 6 Stimmen abgelehnt; eine bedeu-tungsvolle Ablehnung, wenn auch allerdings ungefähr 9 Abgeordnete ihr« verneinende