Druckschrift 
6 (1847) [Gla - Hes]
Entstehung
Seite
731
Einzelbild herunterladen
 

731

Hessen vom Jahre 1838 an.

im April 1841 abschlägig bedeutet wurden. — Seit dieser Zeit gab es kein« politischen Pro«resse im Großherzogthume Hessen mehr und nur einzelne Nachzügler gegen die zwei Brü«der Weidig's, in Folge deren Aeußerungen über Gevrgi, endigten günstig für dieselben.

Ein anderer Gegenstand, mit welchem sich das particulare öffentliche Interessebis zum Zusammentritte des Landtages von 1838 beschäftigte, waren die Eisen-bahnangelegenheiten und das dabei befolgte Verfahren des schon, in einer an-dern Beziehung genannten Geheimen Staatsrathes Knapp. Ende Januars 1836 hattesich in Darmstadt eine Eisenbahngesellschast gebildet. Sie wünschte mit einer Bahn vonFrankfurt oder von Offenbach nach Mainz, und mit einer Bahn von der großh- badi-schen Gränze an Darmstadt vorbei nach Frankfurt zu oder vielleicht nach Offenbach zu,zu beginnen. Nicht lange darauf bildete sich auch in Mainz eine Eisenbahngesellschastund zwar blos zu dem Zwecke, um Frankfurt und Mainz durch eine Eisenbahn zu verbin-den. Diese Anlage sollte, der Absicht der Unternehmer nach, auf dem rechten Main-ufer Statt finden, wahrend das Project der Darmstädter auf die linke Mainseite ging.Nachdem der Mainzer Gesellschaft die Erlaubniß von der Staatsregierung erlheilt war,auf der linken Mainseite zu bauen, und dabei die b> stimmte Absicht der Staatsregicrunaausgesprochen war, die Anlegung einer Eisenbahn, welche ans dem rechten Mainuferlaufen würde, in Bezug auf das dabei zu berührende hessische Gebiet nicht zu gestat-ten, gab die Mainzer Gesellschaft die erhaltene Erlaubniß zurück und bat um Genehmi-gung eines neuen, mit der Taunuseisenbahngesellschast zur Ausführung einer gemein-schaftlichen Eisenbahn auf der rechten Rheinseite abgeschlossenen Vertrages. Der Aus-schuß der Darmstädter Gesellschaft, von dem Ministerium aufgefordert, sich hierüber zuäußern, that dieses, indem er die vom Mainzer Ausschuß zur Unterstützung seiner neuenBitte geltend gemachten Gründe zu widerlegen sich bemühte. Alles war in Spannungund Erwartung. Die Mainzer Einwohnerschaft, bis dahin ziemlich gleichgültig bei derFrage, überzeugte sich ihrem großen Theile nach, daß eine Bahn auf dem rechten Main-ufcr den Interessen ihrer Stadt sehr nachtheilig sein würde. Sie trat in heftige Oppositionmit den Mitgliedern des Mainzer Ausschusses; man hielt Versammlungen und beschloßmehrere Eingaben an den Großherzog, worin derselbe gebeten wurde, die Bahn auf demlinken Mainufer festzuhalten. Die Mainzer Ausschußmitglieder dagegen hielten an ihrenPlanen fest und suchten durch Adressen und Deputationen die Deputationen und Adressenihrer theilweise anders gesinnten Mitbürger zu neutralisiren. Unterdessen war auch nochanderwärts dieser Gegenstand zur Berathung gekommen. Nehmlich im Stadtrath undin der Handelskammer in Mainz. Die Commission des Stadtraths schied sich in ihrerMeinung; drei Mitglieder desselben erklärten sich für die linke, zwei für die Bahn auf derrechten Mainseite. Der Stadtrath selbst trat mit ansehnlicher Majorität zur Ansicht De-rer, welche sich für die Bahn auf der linken Mainseite ausgesprochen .hatten, was um soentscheidender war, da vier Mitglieder des Mainzer Ausschusses in ihrer Eigenschaft alsMitglieder des dasigsn Skadtcathes in der Sache mit- und natürlich für die rechte Seitestimmten. Dis Handelskammer dagegen sprach sich für die Bahn auf der rechten Main-seite aus. Allein die Mitglieder dieser Kammer waren, wo nicht alle, doch größtentheilsentweder zugleich Mitglieder des Mainzer Ausschusses oder Activnäre der Mainzer Gesell-schaft. Da las man zu Anfang Octobers 1837 in öffentlichen Blättern gesperrt gedruckt,wie ein Tciumphlied des Mainzer Ausschusses: „Die großh. Hess. Regierung habe demoben erwähnten Ausschüsse die Concession zum Bau auf der rechten Mainseite ertheilt, zudiesem Zweck der Bahn das hessische Gebiet bei Castel eröffnet, und Hr. Geh. StaatsrathKnapp (der Ministerial-Referent in den Eisenbahnangelegenheiten) sei Derjenige gewesen,welcher in feierlicher Sitzung des Mainzer Ausschusses diesem die betreffende AllerhöchsteGenehmigungs-Urkunde übergeben "

Aus vorstehend erzählter Hauptangelegenheit hatte sich unterdessen eine in vielenBeziehungen, namentlich für die ständische Theilnahme am Rechte der Gesetzgebung sowie für die Würde und Ehre des Staatsdienstes, höchst wichtige Nebenangelegenheit ent-wickelt. Es war nehmlich mehrere Wochen vor Eröffnung des Landtages von 1838 aufglaubwürdige Weise in Darmstadt bekannt geworden, daß der Geheime Staatsrath