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Hessen vom Jahre 1838 an.
Im klebrigen war der Ausschuß so gütig, ausdrücklich dabei zu bemerken, daß er „diewohlmeinende Absicht der Antragsteller keineswegs verkenne", und so barmherzig, daß erdie vom Großherzog geübte Milde und Gnade lobte. Auch in der Kammer selbst errangensich die Antragsteller keine größeren Sympathieen und der Antrag ward einige Tage nachhermit 32 gegen 6 Stimmen abgelehnt.
Gleichzeitig mit jenen Untersuchungen fanden noch zwei andere für sich bestehendeUntersuchungen in Darmstadt Statt. l>r. Wilhelm Schulz, wegen angeschuldigten Preß-vergehens — als Exlieutenant, doch mit bestrittener Competenz — vor ein Militärgerichtgestellt, erhielt nach 1 jähriger Haft (Aug. 1834) 5jährige strenge Festungshaft als Strafedictirt, verließ aber dieselbe am 30. December 1834 durch wagnißvolle kühne Flucht.„Wegen unterlass/ner Anzeige ihm bekannt geworden sein sollender hochverrätherischer Um-triebe" aber entging Justizrath Karl Büchner kaum der Hast und nach längerer Unter-suchung ward er blos von der Instanz absolvirt. Zu Anfang 1839 hatten die letzten poli-tischen Gefangenen das Arresthaus in Darmstadt verlassen. Länger als ein Jahr standdasselbe für Gefangene der eben bezeichneten Art leer. Aber im Mai 1840 erfolgten zweineue Verhaftungen politischer Natur zu Birkenau, einem Dorfe unweit der badischenGränz«. Es war ein Mäkler und ein Schullehrer, Elfterer beschuldigt der Verbreitungrevolutionärer Schriften. Erst der Schullehrer und dann der Mäkler kamen wieder frei.Die Untersuchung scheint keine bedeutenden Resultate herbeigeführt zu haben. Umfäng-licher entwickelte sich dagegen bald eine andere politische Untersuchung. Gleichzeitig mitVerhaftungen, namentlich in Frankfurt a. M., Mainz und Homburg vor der Höhe,fanden zu Anfang Novembers 1840 auch deren in Darmstadt Statt. Es waren meistjunge Leute, noch ledig, dem gebildeten und wohlhabenden Gewerb- oder unteren Subal-ternenstande angehörig. Den Verhaftungen in Darmstadt folgten ähnliche in dessen Um-gegend und so stieg die Zahl der neuen Verhafteten von anfänglich bald 12 bis zum März1841 auf ungefähr 28- Es handelte sich um die Mitgliedschaft von Vereinen (Handwer-ker-Vereinen) mit revolutionärer Tendenz oder um die Mitwissenschaft solcher. InOberhessen und Starkenburg verurtheilt, in Rheinhessen vom Zuchtpolizeigericht in Mainzlosgesprochen, erfolgte dann auch in Folge höchster Bestimmung die Freilassung der An-geschuldigten in den beiden ersteren Provinzen. Wie vorhin erzählt, war, als die Be-gnadigung der im Dec. 1838 veructheilten politischen Angeschuldigten erging, die Verur-theilung in die Kosten bei ihnen bestehen geblieben. Indessen glaubte man, daßdessen ungeachtet ihre Einforderung schwerlich Statt finde. Später jedoch regten sich ent-gegengesetzte Gerüchte, und als ein Decan, welcher ebenfalls in einen kleinen Kostenbetragin einer politischen Untersuchung verurtheilt worden war, im Februar 1840 beim Ministe-rium des Innern und der Justiz um Erlaß derselben im Wege der Gnade einkam, gingihm von dieser Staatsbehörde am 26. Febr. 1840 abschlägige Verfügung aufseine Bittemit der Bedeutung zu, „daß Untersuchungskosten, da sie nicht die Natur der Strafe ha-ben , nicht erlassen werden können". Indessen fand doch im Laufe des Jahres 1840 nochder Erlaß derjenigen Untersuchungskosten Statt, hinsichtlich deren eine solidarischeVerhaftung war erkannt worden, eine Gnadenmaßregel, welche denjenigen Verur-theilten zu Gute kam, die, im Besitze von Vermögen, sonst auch für die Unvermögendenhätten bezahlen müssen. Namentlich gehörte dahin der Student der Chemie, dann Phar-maceut Elemm, dem während der gegen ihn geführten Untersuchung ein ansehnlichesErbtheil seines Vaters zugefallen und alsbald vom großherz. Hofgericht in Gießen mit Ar-rest belegt worden war. Demselben Elemm wurde auch die auf ihn kommende Kosten-rate mit 1298 Gulden erlassen und nicht weniger schienen noch andere Kosten niederge-schlagen, da die Namen mehrerer Betheiligten in einem dem Rechner der Criminalcasse inGießen zur Beitreibung übergebenen Verzeichnisse fehlten. Dagegen erfolgte im Februar1841 die Anforderung ihrer Kostenraten an die übrigen Vemrtheilten. Die Kostenratenwaren nicht unansehnlich, wie aus den nachstehenden Ziffern erhellt: 1346 Fl., 1092 Fl.,730 Fl-, 1236 Fl., 1389 Fl., 1300 Fl., 707 Fl., 1910 Fl., 692 Fl., 668 Fl-, 589 Fl.,579 Fl., 1084 Fl., 590 Fl-, 597 Fl., 1241 Fl., 1615 Fl. u. s. w. Wohl alle um Äo-stenzahlung Angegangene betraten darauf den Weg um Erlaß, doch ohne Erfolg, da sie