Hessen. 725
schaftlichen und Kunstsammlungen in Darmstadt. Desgleichen bewilligte sie die nöthigeSumme für Errichtung eines Gewerbvereins. Am Ende der Berathungen über festeEtats und das Ausgabebudget gab der erste Präsident der zweiten Kammer, geheimerStaatsrath Eigenbrodt, ein Resume, welches enorme Verwaltungssummen als Facithrrausstellte und sich gegen die festen Etats aussprach, eine Handlung, welche den anwe-senden Regierungscommissär wegzugehen und das Staatsministerium zu einer schriftlichenReplik veranlaßte, aber ohne weitere Folgen war. Der von mehreren Abgeordneten derbeiden älteren Provinzen gestellte Antrag auf eine erhöhte Tabaksproductionssteuer undeine erhöhte Tranksteuer vom Wein wurde dadurch von den meisten Abgeordneten der Pro-vinz Rheinhessen abparirt, daß sie schriftlich erklärten, nicht gegen eine beabsichtigte unddann auch einstimmig erfolgte Erhöhung der jährlichen Apanage des Erbgroßherzogs von60,000 Fl- auf 75,000 Fl- stimmen zu wollen. (Ebenfalls auf diesem Landtage warddas Deputat des Prinzen Karl von Hessen auf 21,000 Fl. erhöht.) Von sonstigen vor-gelcgten Gesetzesentwürfen erregte besonders einer, welcher die Oeffentlichkeit der Ver-handlungen in der Provinz Rheinhessen modisiciren sollte, aber doch nur theilweise durch-drang, Aufsehen. Vieles geschah für das Staats- und Provinzialstraßenbauwesen, woraufauch eine Masse Anträge der Abgeordneten gerichtet gewesen waren. Einige andere Ge-setzesentwürfe bezogen sich theils auf den Civilproccß rechts vom Rheine, theils auf dieCompetenzerwciterung der Friedensgerichte in Rheinhessen, theils auf die Verwaltung undwaren von subordinirter Wichtigkeit. Ein vorgelegtes und angenommenes Gesetz solltedie Behandlungsweise größerer Werke der Gesetzgebung durch die Stände reguliren.Ein Antrag mehrerer Abgeordneten (Mitglieder der neuen Majorität), die im Art. 103der Verfassungsurkunde verhießen« neue Gesetzgebung betreffend, hatte zwischen Staats-regierung und Ständen gewisse Punktationen über die Anhaltepunkte dabei zur Folge,wobei man die Ansichten der früheren Majorität der zweiten Kammer ganz verließ undnamentlich ein Amendement des Abgeordneten Glaubrech: die Staatsregierung zu bitten,bei der Ausarbeitung der Entwürfe der neuen Gesetzbücher die rheinhessischen Gesetzbücherzu Grunde zu legen, mit 29 gegen 14 Stimmen abgelehnt wurde. Ein ebenfalls diesesMal von ministeriellen Abgeordneten ausgegangener Antrag auf verbesserte Re-daction des Act. 72 und 73 der Vecfassungsurkunde (im ministeriellen Sinne) blieb vorerstohne Folge. Es war begreiflich, daß die wenigen Mitglieder der Opposition, welche dieungünstige Lage, in der sie sich befanden, nicht auf Kosten ihres Charakters und der De-sertion von ihrer politischen Fahne — ein Fall, der seit 1831 nicht selten und mit mannig-faltigen Schattirungen eingetreten war — verbessern wollten, sich in diesen Verhältnissenunendlich eingeengt, wirkungslos und ohne alle Resonanz Vorkommen mußten, was dieFolge hatte, daß sie mehr und mehr vom Landtage sich zurückzogen (der Abgeordnete vonGagern hatte unterdessen durch Gütervecäußerung für den kommenden Landtag sich unfä-hig gemacht), ihre Collegen dem Beifalle der Regierungscommissarien und ihrer eigenenVerantwortlichkeit überlassend. Am 30. Juni 1836 erfolgte der Schluß des Landtags,des ersten „erfolgreichen", wie ihn seine Freunde nannten, nach zweien „vergeblichen."Im Landtagsabschiede war es „für eines der erfreulichsten und folgenreichsten Ergebnisse desLandtags"erklärt,daß die Stände sich über die Grundzüge der neuen Gesetzgebung und Justiz-verfassung zu Anträgen vereinigt hätten, wodurch die Hindernisse wieder beseitigt worden seien,welche die auf dem Landtage von 1832—33 von der zweitewKammer gefaßten Beschlüsse„der Verwirklichung des Artikels 103 der Verfassungsurkunde entgegengestellt hätten.
Seit dieser Zeit ruhte eine große politische Stille auf dem Großherzogthume Hessen,kaum unterbrochen durch dieMünzwirren, welche im Laufe des Jahres 1837 durch Deutsch-land gingen und in der abgeschlossenen Münzconvmlion mehrerer süddeutschen Staatenihr provisorisches Ende gefunden zu haben scheinen. Die Presse war streng gefesselt; dasSystem der Versetzung von Staats-und Kirchendienern als Ahndung politischer Meinun-gen von Zeit zu Zeit wieder in Anwendung gebracht; die Feier der ertheilten Verfassungs-Urkunde abgekommen; das öffentlich« Interesse, bei so viel entgegenstehenden Hemmungs-mitteln, erschlafft; selbst die materiellen Auskünfte, die man an die Stelle der ideel-lengesetzt, waren durch geringe Förderung und theilweise ganz unzweckmäßige Behänd-