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6 (1847) [Gla - Hes]
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Hessen.

mit den vormaligen Beedpflichtigen in den Domaniallanden zu gemeinsamen gedeihlichenResultaten; der schon auf dem Landtage von 1832 — 33 vorgeschlagene Entwurf einesForststrafgesetzes kam wieder vor und, als neu, ein Gesetzesentwurf gegen das Eollectirenund Hausiren mit Lotterieloosen. Ein Vorschlag der Staatscegierung wegen Abtretungder den Standesherren des Großherzogthums verfassungsmäßig zustehenden Gerechtsamein Bezug auf Justiz-/Administrativ-, Local-, Forst-, Polizei-und Conststorialverwal-tung blieb, als zu ungünstig für den Staat, in der zweiten Kammer ohne Folge. DasBudget von 1833 — 35 und das neue Finanzgesetz erfuhren bis zur Auflösung des Land-tags keine definitive Erledigung. Es gab zwischen beiden Kammern Differenzen über dieWahl des landständischen Directors der Staatsschuldentilgungscasse und seines Substitu-ten; die Unterhaltung des Militärs und Mehreres, was dahin einschlug, veranlaßten inder zweiten Kammer theils die alten, theils neue Klagen; eben so die Gesandtenposten unddie Landesuniversität Gießen. Auch noch andere Glüh-und Siedpunkte kamen vor; so:die Hofbibliothek und dahin gehörigen Kunstsammlungen in Darmstadt, dasPensions-und Besoldungswesen und besonders die Organisation der Verwaltungsbehörden. Durchalle Landtage des Großherzogthums Hessen geht der Wunsch nach festen Etats. Das Fi-nanzministerium hatte dieses Mal Vorschläge gemacht, die der Abgeordnete von Gagern,als Berichterstatter, in einem 17 Druckbogen starken Bericht« commentirte, theils seinenallgemeinen Grundsätzen, theils seinen Specialitäten nach, häufigst controvers. Indessenhatten sich im Concreten doch nach und nach die Ansichten genähert. Au den wichtigerenwieder aufgenommenen Anträgen der zweiten Kammer von 1832 — 33 gehörten: derAntrag über die Freiheit der Presse, worüber auch noch Bericht erstattet, aber nicht mehrabgestimmt wurde (der Bericht hatte interessante Notizen über den gegenwärtigen thatsäch-lichen Zustand der Druckangelegenheiten im Großherzogthume Hessen gegeben und zugleicheine Correspondenz mit dem dirigirenden Staatsminister, worin dieser gefragt worden war,was er namentlich auch in Bezug auf innere Landesangelegenheitenmit der Presse vorzunehmen geneigt sein sollte, aber ohne den gewünschten Erfolg); —- so-dann der Antrag, mehrere ohne Zustimmung der Stände erlassene Verordnungen betreffend,worüber ebenfalls, nach erfolglos gepflogenen Berathungen mit den Regierungscommissä-ren , ob über die Artikel 72 und 73 dir Verfassungsurkunde eine Vereinbarung zu erzielensei, im Sinne der Antragsteller noch Bericht erstattet, aber nicht mehr in der Kammer dis-cutirt wurde; — der Antrag wegen Vorlegung eines das Wild beengenden und Wildscha-denentschädigungsgesetzes ; — der Antrag, die Erfüllung des Artikels 103 der Verfassungs-urkunde betreffend, welcher zu mehreren Conferenzen der Gesetzgebungsausschüsse beiderKammern, mit Zutritt der Regierungscommissäre, aber zu keiner Vereinbarung führte.Von neugestellten Anträgen war der wegen Ablösung siscalischer und nichtfiscalischer Grund-renten — nach Analogie eines schon auf dem Landtage von 1832 — 33 gestellten An-trags des Abgeordneten Jaup — einer der wichtigeren, und er legte, wenn er auch noch zunichts Weiterem führte, nebst anderen Zeugniß ab, daß die Opposition über den ideellenkeineswegs die materiellen Interessen vergessen hatte, sondern, so weitste konnte, dieseebenfalls fördern half. Der Abgeordnete Or. Heß hatte seinen auf dem vorigen Landtag«gestellten, aber nicht zur Erledigung gekommenen Antrag zur Sicherung der Selbstständig-keit undUnabhängigkeit des Richteramts dieses Mal wiederholt gestellt, die Regiecungs-commissäre sich vorläufig dagegen, der Ausschuß der Kammer aber sich lebhaft dafür aus-gesprochen, und der 24. October 1834 war darüber zur Berathung festgesetzt. Es hattendieses Mal ausnahmsweise Regierungscommissäre sich eingefunden, von denen der geheimeStaatsrath Knapp den Ansichten des Antrags und der ihm zustimmenden Abgeordnetenwidersprach. Der Letzte dieser Abgeordneten war der Abgeordnete v. Gagern. An seineRebe knüpfte sich eine lebhafte Scene und bald nachher (25. Oct. 1834) die Auflösung desLandtags (vgl. d. Art. v. Gagern der Sohn, Staats-Lex. V. Bd. S. 296 — 297). Eineihr im Regierungsblatt« folgende Allerhöchste „Verkündigung, die Auflösung der Stände-versammlung betreffend", enthielt Klagen über die Art und das Resultat der letzten Stän-dewahlen , über die Verzögerung der Arbeiten auf dem Landtage, besonders des neuenStaatsbudgets, über die Wiederkehr von Anträgen, „deren Realisirung, in der gestellten