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6 (1847) [Gla - Hes]
Entstehung
Seite
721
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Hessen. 72L

Unterdessen gingen die neuangeordneten Landtagswahlen vor sich. Alle Oppositions-mitglieder des vorigen Landtags wurden wieder gewählt, mit Ausnahme eines Verstorbe-nen und Zweier, die sich die Wahl verbeten hatten. Nicht wiedergewählt waren mehrereministerielle Abgeordnete, namentlich Schacht. Da erfolgten mit einem Male 12 Ur-laubsverweigerungen an Staatsdiener und dann deren noch 2, also beinahe des Drittelsder Kammer. An ihre Stelle traten unabhängigere Männer, von denen man annahm,daß sie ihre Vorgänger, wenn auch nicht durchaus an Kenntnissen und Beredtsamkeit, dochan Festigkeit des Willens ersetzten. Aber auch die Freunde des Ministeriums, welche eineandere Kammer als die aufgelöste wünschten, verhielten sich bei diesen Vorgängen—.obgleich meist ohne Erfolg — nicht unthätig. Der Zusammentritt der neuen Kammer(Ende Aprils 1834) fand in bedenklichen Zeitläuften und unter schwierigen besonderenVerhältnissen Statt. Die Opposition war zweifelhafter in dem, was sie lhun sollte oderkonnte; es galt die Lösung des Problems möglichster Mäßigung mit möglichster Kraft und

— die frühere Minorität, die immer noch Minorität war, verhielt sich stürmischer, küh-ner. Der Großherzog «öffnete dieses Mal nicht selbst die Ständeversammlung im Refl-denzschlosse (wir früher immer geschehen), sondern durch einen Commissär im Locale derersten Kammer. Die dabei gehaltene Rede war meist geschäftlich, doch enthielt sie auchdie Stelle: „Se. kön. Hoheit lassen Ihnen eröffnen, daß Allerhöchstdieselben an der Ver-fassung des Großherzogthums, an dem monarchischen Principe, worauf sie beruht, so wiean Allerhöchstihren Rechten und Pflichten als Mitglied des Kutschen Bundes festhaltenund unter keinen Umständen davon abweichen werden." Die darauf ergehende Adresse derzweiten Kammer war höchst mild und alle bedenklichen Punkte umgehend; kaum, daß sieeinen freundlichen Bezug auch auf di« vorige Kammer sich erlaubte. Bei der Discussiondarüber machte jedoch der Abgeordnete von Gagern seine betreffende partikuläre Ansichtruhig, aber kräftig geltend und nannte insbesondere die Verkündigung wegen Auflösungdes vorigen Landtags „das Product einer gereizten Stimmung" — allerdings unter demlebhaftesten Widerspruche der Minorität. Die Präsidentenwahlen erfolgten im Sinne derMajorität, da sie ihre Vorschläge demgemäß eingerichtet hatte; bei den Ausschußwahlendagegen zeigte sie sich nachgiebiger. Bald ergaben sich schwierige Wahlfragen. Nament-lich in Bezug auf den Abgeordneten E. E. Hoffmann. Gegen diesen hatte, nachdem erschon 14 Tage in der Kammer Platz genommen hatte, das Hofgericht in Darmstadt, alsder Coauctorschaft an dem Verbrechen der Bestechung bei der Bevollmächtigtenwahl inDarmstadt verdächtig, Untersuchung erkannt, und es fragte sich nun, ob er unter diesenUmständen vorerst noch weiter Mitglied der Kammer sein könne. Bei Gelegenheit derAbstimmung kam es zu einem stürmischen Auftritte, indem 17 Mitglieder der Minorität

— gegen die Bestimmung der Verfassung — ihre Stimmen suspendirten und am ande-ren Tage, als der Abgeordnete Tromler gegen dieses Verfahren eine Protestation einzule-gen ansing, diesen mit Geschrei und Heftigkeit nicht zum Worte kommen lassen wollten.Doch wurde nachher der Abgeordnete E. E. Hoffmann mit 35 gegen 2 Stimme» für de-finitiv zulässig erklärt. Wie hier die Minorität, trat bei anderen Wahlfragen die Staats-regierung in einem der Opposition entgegengesetzten Interesse unnachgiebig und herb auf.

Die neue Ständeversammlung war in mehrfachem Sinne die Erbin der vorigen ge-worden: ihrer unerledigten Arbeiten und ihres Schicksals. In Bezug auf jene schloß sichdie neue zweite Kammer, in so weites reproducirte Vorlagen der Staatsregie-rung waren, den darüber bereits gefertigten Arbeiten oder erfolgten Abstimmungen, re-gelmäßig ihrer Majorität nach, an und, in so weit es nicht zur Erledigung gekommenewichtige Anträge einzelner Ständemitglieder waren, nahm sie wohl das oderjenes Mitglied wieder auf. So beschloß die neue zweite Kammer hinsichtlich einiger wich-tigeren Punkte in dem Vortrage über die Finanzverwaltung von 1830 — 32 (vergl. oben),obgleich mit geringeren Majoritäten, wieder das Nehmliche. Die Berathung in der zwei-ten Kammer selbst aber ergab, daß sich die Regierungscommiffäre in ihren absolutistischenAnsichten und die liberalen Mitglieder jener Kammer immer mehr trennten. Von dendurch die Regierung an die Stände gebrachten Gegenständen führte ein Vorschlag über dieGleichstellung der Beedpflichtigen in den standes-und adelig-gerichtsherrlichen BezirkenStaat«-Lerikon. VI. 46