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6 (1847) [Gla - Hes]
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290 Guizot.

tenfeindliche Majorität der eigenen Nation gezwungen sah. Und schien gleich Guizot eineAeitlang zu einer diplomatischen Einmischung weniger geneigt, so war er es doch, der im März1845 den französischen Gesandten in London, den Grafen St. Aulaire, beauftragte, demdamaligen britischen Minister des Aeußern, Lord Aberdeen, den erfolglos gebliebenenVorschlag zu machen, daß Paris zum Mittelpunkte der zwischen den Großstaaten über dieschweizerischen Angelegenheiten zu eröffnenden Unterhandlungen gemacht werde. Erst nachder Einverleibung Krakau's in die österreichische Monarchie und als in Frankreich das flüch-tige Gelüste verrauscht war, das Unrecht an Polen durch ein Unrecht gegen die Schweiz zuvergelten, ist vielleicht eine Wendung in der französischen Politik eingetreten, die den Inter-essen Frankreichs angemessener als die früher befolgte Richtung sein dürfte. Nach einigenAnzeichen ist es wenigstens nicht unwahrscheinlich, daß fortan die Schweiz von Paris herein minder rücksichtsloses Benehmen zu erwarten hat, und daß man von französischerSeite darauf Bedacht nehmen wird, sich für den Nothfall eines europäischen Krieges amschweizerischen Volke, wenn nicht einen Bundesgenossen, doch eine wahrhaft neutrale keines-wegs verächtliche Schutzwehr zu verschaffen.

Was die Vernichtung der Republik Krakau betrifft, so mag man, nach der wenigstenstheilweise erfolgten Veröffentlichung der hierüber geführten diplomatischen Correspondenz,wohl einräumen, daß dem französischen Minister des Auswärtigen die Verlegenheit einerofsiciellen Mittheilung des bevorstehenden Schrittes erspart worden ist. Allein doch kannman sich des Gedankens nicht erwehren, daß Guizot von Dem, was im Plane lag, hin-länglich unterrichtet war, um noch bei Zeiten kräftiger einschreiten zu können, als durch eineProtestation nach vollendeter Thatsache. Indessen war die durch das Ereigniß bei der fran-zösischen Nation geweckte Stimmung mächtig genug, um selbst ihren Friedens-Minister zueiner ziemlich entschieden lautenden Verwahrung zu bestimmen. In der vonGuizot an denfranzösischen Botschafter in Wien, Grafen von Flaha ult, gerichteten und dem FürstenvonMetternich in Abschrift zugestellten Depesche vom 3. Der. 1846 wird unter Ande-rem hervorgehoben, wie in Europa die Vernichtung des kleinen Staats Krakau die Princi-pien der Ordnung und Erhaltung zum Besten der blinden Leidenschaften und der gewaltsa- 'men Anschläge schwäche. Gegen eine Stelle in der Depesche des Fürsten von Metter-nich vom 6. Oct. 1846, worin er sagt, die drei Mächte hätten für sich allein, am 3. Mai18 l5, den kleinen Staat Krakau geschaffen, und hernachdem Wiener Congreß die zwischenihnen zu Stande gebrachte Uebeceinkunft zur Registricung vorgelegt", bemerkt der französischeMinister: daß seine Regierung eine Behauptung nicht zugeben könne, die den Principienund selbst der Sprache der das öffentliche europäische Recht ausmachenden großen Verhand-lungen so fremd sei. Unabhängige, auf den Fuß der Gleichheit unterhandelnde und übergemeinsame Interessen zuRath gehendeRegierungen seien nie dazu da, um ohne ihr Zuthungeschehene Entschließungen und Handlungen zu reg istriren. Den Bestimmungen überKrakau und Polen seien lange Diskussionen zwischen den Repräsentanten sämmtlicherCongreßmächte vorausgegangen und der Text des Wiener Vertrags selbst beweise, daß dasLoos Polens durch eine europäische Berathschlagung festgesetzt worden- Zwischen den Arti-keln 69 über Errichtung der Republik Krakau und denjenigen, welche Preußen einenTheil der Staaten des Königs von Sachsen geben, bestehe nicht der geringsteUnter-schied. Auch erklärten die Artikel 10 und 118 des allgemeinen Vertrags vom 9. Juni1815 ausdrücklich, daß die Bestimmungen des speciellen Vertrags vom 3. MaidieselbeKraft und Bedeutung haben sollen, als waren sie in den allgemeinen Vertrag buchstäblicheingeschaltet."Die Regierung des Königs", so schließt die Note G ui z v t' s,macht falso nur Gebrauch von einem offenbaren Recht und erfüllt zugleich eine gebieterische Pflicht,indem sie gegen die Unterdrückung der Republik Krakau als einen dem Buchstaben wie demSinne des Wiener Vertrags vom 9. Juni 1815 positiv entgegenstehenden Act feierlichprotestirt. Nach den langen und furchtbaren Aufregungen, welche Europa so tief erschütterthaben, ist die europäische Ordnung gegründet worden und erhält sich durch die Achtung derVerträge und all der Rechte, welche von ihnen die Weihe erhalten. Keine Macht kann sichdavon frei machen, ohne zugleich alle andern davon frei zu machen. Frank- ,reich hat das Beispiel eines solchen Angriffs auf die ErhaltungS- und Frie«