Grundsteuer. 261
ten, Erzeugnisse jeglicher Art, übrig. Auch auf diesen Factor der Gutsschätzung habengar mancherlei Umstände einen wesentlichen Einfluß. Schon der Durchschnittspreis derverschiedenen Crescenlien auf dem der Erzeugung nächstgelegenen Markte muß aus einerMenge von Thalsachen und aus mehrjährigen Beobachtungen künstlich bestimmt werden.Aber es kommt dann noch in Betrachtung eben die Nähe oder Entfernung der Gründe vondem fraglichen Marktplatze und die Beschaffenheit der Communicationswege, sodann nochdie etwaige Lage an Meeres- oder Slromsufern (oder auch in der Nähe von Eisenbahnen)u. s. w-, wodurch ein Absatz auch in größerer Ferne gesichert und daher der Preis der Er-zeugnisse gesteigert wird.
Wer wird wohl den Muth haben, zu behaupten, daß er aus so vielen und verschie-denen und mannigfach complicirten Factoren und Verhältnissen ein sicheres Rechnungser-gebniß zu ziehen im Stande sei? — Oder wer wird glauben, daß die Beurtheilung undSchätzung aller dieser Dinge in allen Provinzen und Districten eines größeren Staatsgleichmäßig oder übereinstimmend geschehen werde?? Wenn aber solches nicht ange-nommen werden kann, so erscheint auch die eben beschriebene künstliche Methode der Schä-tzung als nur wenig geeignet zu Erreichung des Zweckes. Man wird also, wenn mandieses einsteht, geneigt sein, zu einer anderen und einfacheren Methode seine Zufluchtzu nehmen, welche darin besteht, daß man aus den in einer Reihe von Jahren und in be-stimmten Ort n oder Bezirken vorgekommenen Kaufpreisen der Gründe, oder ausden in eben der Zeit vorgekommenen P acht-Contracten den wahren Werth der verschie-denen Realitäten enmimmt. Verkäufer und Käufer, Verpachtender und Pächter sindJeder durch sein persönliches Interesse zur möglichst genauen Erforschung des Gurswer-thes angespornt; sie haben auch in der Regel die zur richtigen Schätzung nvthigen Erfah-rungsdaten bei der Hand und die Entgegensetzung der beiderseitigen Standpunkte verbirgtein Zusammentreffen in der richtigen Mitte. Der Kaufpreis oder der Pachtschilling,worin die beiden Parteien Übereinkommen, mag wenigstens in der Regel ein weit zuver-lässigerer Maßstab des wahren Grundwerthes sein, als jene überkünstliche und tausender-lei Irrungen ausgesetzte Berechnung.
Indessen erheischt gleichwohl die Taxation nach den eruirten Kauf- oder Pachtpreisennoch einige Vorsicht und Beschränkung. Nicht einzelne Verkäufe oder Verpachtun-gen bestimmter Güter können den Werth derselben mit Zuverlässigkeit darstellen, sondernes ist aus einer thunlichst großen Anzahl derselben — und nach geschehener Ausscheidungder wegen besonderer Ursachen übertrieben theuren oder wohlfeilen Käufe und Pachtungen
— eine Art von Mittelpreis ausfindig zu machen und auf die in der Gemarkung oderindem Bezirke befindlichen Gründe, nach einer sorgfältigen Elasseneintheilung derselben,durch Schätzung Sachverständiger anzuwenden. Sodann muß beachtet werden, daß inder Regel kleinere od.r vereinzelte Grundstücke verhällnißmäßig theurer als größere,zusammenhängende Landgüter verkauft oder verpachtet werden, weil dort die Concurrenzder Kauf- oder Pachtlustigen größer ist, und mancher arme Mann, der doch ein kleinesFeld zu besitzen und Kartoffeln oder Brot für seine Familie selbst zu bauen wünscht, umeinen Preis kauft oder pachtet, der ihm nach bezahlten Zinsen und Vorauslagen nur nochden kleinsten Arbeitslohn übrig läßt. Auch, ist in der Regel, zumal bei größeren Gütern,der Pachtschilling niedriger als der Zins des Kaufpreises, weil der Pächter solcher Gründenicht nur einen Arbeitslohn zu verdienen, sondern auch einen Gewinn zu machen begehrt.Daher mag auch solchen Pächtern nicht minder als den eine eingerichtete Landwirthschaftbesitzenden oder den Feldbau als Gewerbe treibenden Eigenthümern billigermaßen noch eine
— von der eigentlichen Grundsteuer zu unterscheidende — Jndustriesteuer aufgelegtwerden, welche dagegen bei Besitzern oder Pächtern blos einzelner kleinerer Grundstückewegfällt.
Noch bieten sich bei Regulirung der Grundsteuer einige weitere Fragen dar, als:
Sollen neben den Gründen auch dieWirthschaftsgebäude in besonderen An-schlag kommen? — Die Entscheidung hängt davon ab, ob man die solche Gebäude umge-benden und von ihnen aus bewirthschaftetm Gründe bereits nach dem durch solche Lagegesteigerten Reinerträge taxirt hat, oder, abgesehen von diesem Umstande, blos