260 Grundsteuer.
Kenntniß von desselben Flächenraume voraus. Möglichst genaue Messungendes Bodens sind daher die nothwendige Vorbedingung zur Entwerfung eines guten Kata-sters. Aber, solche auf Messungen gebauete Kennrniß vorausgesetzt, wie bestimmt manden Werth eines Grundes?
Das einfachste Mittel dazu scheint die Erforschung des — gewöhnlichen oder bei mitt-lerem Fleiße und Vorauslage zu erzielenden — Rohertrags desselben. Eine solcheTaxation paßt jedoch nur für den niedrigsten Zustand der Civilisation , worin man nehm-lich, von Erwägungen des Rechts, der Billigkeit und der Klugheit wegsebend, ebennimmt, wessen- man am Leichtesten habhaft werden kann. Einem solchen Zustande ist dieEinführung des Zehents entflossen, der Fluch der Landwirthschaft und die grellste Ver-höhnung des Eigenthumsrechts. Aber wer sieht nicht ein, daß die anscheinende Gleichheitder solchergestalt regulirten Belastung nur eine äußere, blos dem Unverstände genügendeist und die allergrößte wahre und wesentliche Ungleichheit mit sich führt? Es giebtGründe, welche fast ohne Vorauslage von Arbeit und Geld oder Geldeswerth, wenigstensschon bei sehr geringer Vorauslage, einen Rohertrag liefern, welcher, um anderen Grün-den abgewonnen zu werden, eine denselben zur Hälfte oder zu zwei Drittheilen, ja zu neunZehntheilen verschlingende Vorauslage erheischt. Es giebt sogar welche, die gar keinenReinertrag liefern, sondern dem Bebauer über die Unkosten des Anbaues höchstens nocheinen dürftigen, das Maß des gemeinen Taglohnes nicht einmal erreichenden Arbeitslohngewähren. Auch ist die Größe der Vorauslage, je nach Verschiedenheit der Erescentien,wesentlich verschieden. Eine Wiese z. B. oder ein Wald, wie unendlich verschieden hierinsind sie von einem Fruchtacker oder einem Weinberge ? —
Ein nahe liegendes Mittel, die Schätzung nach dem Roherträge in etwas zu rectifi-ciren, bestünde wohl darin, wenn man die Grundstücke je nach der Gattung ihrer Er-zeugnisse und dann wieder nach ihrer Productivität in entsprechend viele Elassen theilteund, je nach den oben bemerkten Unterschieden, eine nach einer durchschnittlichen Schä-tzung der nöthigen Vorauslagen bestimmte größere oder kleinere Quote des Rohertrags vondemselben abzöge, und sodann nur den also geminderten Erlragsanschlag zum Steuer-capitale erhöbe. Dieses Verfahren bildet den Uebergang zu dem zweiten Mittel, nehm-lich zur unmittelbaren und thunlichst genauen Bestimmung des Rein-Ertrags.
Solche Bestimmung aber ist äußerst schwer und beruhet auf einer sehr complicirtenUntersuchung und Berechnung der auf den Reinertrag Einfluß ausübenden Factoren undUmstände.
Der Reinertrag und somit der wahre Werth der Gründe richtet sich: 1) nach der (seies natürlichen, sei es durch die Beurbarung erhöhet«») Gü te der Scholle, d. h. nachder — etwa selbst chemisch zu untersuchenden — Beschaffenheit derselben in Bezug aufproductives Vermögen überhaupt; nicht minder nach der Lage des Bodens (ob Anhöheoder Niederung, Ebene oder Abhang, mehr oder weniger sonnig, warm oder kalt u. s. w.)und der nach allen diesen Umstanden sich richtenden speciellen Pcoductionsfahigkeit fürdiese oder jene Art von Erescentien. 2) Nach der Größe der nöthigen Vorauslagen,welche wieder von einer Menge von Umstanden abhängt, als von der Nähe oder Entfer-nung des Grundes von den Wirthschaftsgebäuden und sonstigen Einrichtungen, von derBeschaffenheit der dahin führenden Wege, dann wieder von der Beschaffenheit und Lagedes Bodens selbst, ob leicht oder schwer zu bebauen, gegen Überschwemmung oder andereGefahren zu schirmen, ob des Düngers mehr oder minder bedürftig u, s. w- Weiter vonder Höhe des Fuhr- und Arbeitslohnes, von dem Preise der dem Landwirthe nöthigen Ge-werks- und Handelsartikel (als Geräthschasten und Werkzeuge, insbesondere auch Eisenund Holz u. s. w.); endlich auch von den verschiedenen, noch außer der Staars-steuer über dem Boden mittelbar oder unmittelbar lastenden Beschwerden, auf welchewir jedoch später noch einen eigenen flüchtigen Blick zu werfen haben. 3) Wenn-sodanndieses Alles gehörig berücksichtigt und die Summe der daraus hervorgehenden Verauslagen(d. h. der Erfordernisse des Anbaues oder der dem Landwirthe, als solchem, aufliegendenLasten) gezogen ist, so bleibt noch die Schätzung des Geldwerthes der, in Gemäßheit derunter Ziffer 1. bemerkten Untersuchungen, von jedem Grundstücke zu erwartenden Ern-