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6 (1847) [Gla - Hes]
Entstehung
Seite
245
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Grundgesetz, Grundvertrag. 245

der jetzt neuen Errichtung einer ersten Kammer und bei dem Recht, jederzeiteine beliebige Zahl neuer Adeligen in die erste Kammer zu rufen, und bei dem Rechte der itini„ partes der einzelnen Stände zwanzig mal mehr gelten sollen als die Bürgerlichen, daßsie mit dem unendlich viel kleineren Steuercapital diese mit Steuern und Anlehen belegen,ihnen mit Steuern, die vielleicht vorzugsweise fle treffen, ihr Vermögen aus der Taschevotiren können? Ist ein adeliger Kopf oder Arm, ein adeliges Herz oder Land zwanzigmal so viel werth als jeder preußische bürgerliche Kopf und Arm, als jedes bürgerliche Herzund Land? Sollen sie so viel mehr an dem höchsten Glück, der höchsten Ehre der Na-tion, an der politischen Freiheit Aniheil haben, sollen sie politische Gewalt über die Bür-gerlichen erhalten?

Vertrauen, möglichst gehobenes, allgemeines Vertrauen, patriotisch gleiche Liebeund Aufopferung für König und Vaterland, dieses höchste Ziel auch der preußischen Ver-fassung, sind sie denn aus die Dauer auch nur möglich bei dieser Einrichtung?

Wahrlich, meine Schriften beweisen es, ich bin kein Feind des Adels und bisher viel-mehr stets ein unwandelbarer Verlheidiger eben so von einer ersten mehr aristokratischenKammer wie von der Erbmonarchie.

Aber soll ich dem Adel vertrauen, dann muß man ihn nicht in so unnatürlicheungerechte Stellung und Bevorzugung setzen, welche ganz natürlich überall, wo steinder Weltgeschichte existirte, welche in ganz Deutschland, in Preußen und den andereneuropäischen Staaten so unselige Folgen erzeugte.

Will man die sehr schwere Aufgabe einer guten, für unsere heutigen Zeiten und fürdie deutschen Verhältnisse passenden Nachbildung des englischen'Oberhauses lösen, nunso muß man so viel möglich ein eng li sch es Oberhaus und einen englischen Adelschaffen. Dann muß man vollends nicht gerade zu alle englischen Gegengewichte gegendie damit verbundenen Gefahren zur Seite lassen. Man nehme in das Oberhaus selbstmindestens ähnliche Mitglieder wie die Bischöfe und Oberrichter und die stets aus denverdienten Männern aller Stände hinzukommenden Pairs. Man setze dem Ober-haus vor Allem ein so kräftiges Unterhaus mit seiner beinahe alleinigen Sleuerbewilli-gung, eine so kräftige politische Volksfreiheit gegenüber. Man entferne vor Allem alleadeligen Vorzugsrechte aus dem Unterhaus und aus allen Staatsgesetzen, man beseitigehierdurch und durch Beschränkung des Adels auf die Besitzer des Pairsamtes, durch eineEntfernung nur allein deutscher adeliger Vorurtheile über Misheirathen die furchtbarstealler Gefühlen, wahrlich heutzutage noch mehr für die Throne als die Völker, die Gefah-ren eines eigensüchtigen, herrschsüchtigen Kastengeistes, eines durch ständische Privilegienund die mit ihnen erworbenen Hofs- und Amtsprivilegien übermächtigen Adels, einesAdels vollends, der, jetzt nicht reich, durch seine Privilegien und für sie Reichthumsuchen müßte, der heute die übrige Bevölkerung zur Revolution oder zur Auswande-rung treiben könnte, wie er sie früher in Leibeigenschaft nnd Frohndpflicht verstieß und zumBauernkrieg trieb.

Ich bin sonst nicht gewohnt, zu schwarz zu sehen. Aber es ist dennoch möglich, daßich es thue. Darum wünsche ich, daß man an der Hand der Geschichte und der mensch-lichen Natur meine gerade dort geschöpften Besorgnisse beseitige, denn sie sind in Bezie-hung auf diesen Punkt so groß, daß ich es für ungleich weniger verderblich und gefährlichfür Thron und Staat hielte, alle und jede politischen Freiheitsrechte der preußischen Na-tion gegen völligen Absolutismus zu vertauschen, als eine solche Einrichtung durch meineMitwirkung dauernd und dann in ihrer weiteren Entwicklung'unvermeidlich grundverderb-lich zu machen.

Doch edle verständige Stimmen aus dem preußischen Adelstand selbst werden für eineBeseitigung der hier berührten Verletzungen und Gefahren wirken, solche, die niederedle Stein und Schötr die früheren Ungleichheiten beseitigten, die wie Harden-berg und Humboldt Namens ihres Königs wahre Volksrepräsentation aus allenClassen der Staatsbürger forderten, welche, wie der Adel in den Königsberger Ständen,auf Privilegien, namentlich auf eine Herrenbank gegen eine erbetene Rechtsgleichheit undgerechte Volksrepräsentation verzichteten.