242 Grundgesetz, Grundvertrag.
düng und Verwirklichung einer freien Gesammtüberzeugung und öffentlichen Meinung.Es ist absolut wesentlich, um dem Kasten-undPrivilegüngeist in denStandekam-mern entgegenzuwirken.
Ist irgend ein Grund vorhanden, auch hier wieder bas preußische Volk den übrigenVölkern nachzusetzen, ihm zu mistcauen ?
Die freien Petitionen fast aller preußischen Städte für politische Freiheit, für Preß-freiheit, Erweiterung der ständischen Rechte waren, wie schon erwähnt, die wichtigstenund schönsten Früchte der preußischen Provinzialstände, der höchste Ehrenpunkt der preu-ßischen Nation im In- und Auslande. Sie wirkten wahrscheinlich vorzugsweise mit, dieköniglichen Beschlüsse über den vereinigten Landtag zu veranlassen. Warum nun dieseheilsame Quelle des Guten plötzlich verstopfen ! Nicht blos alle Wählerder Stände, son-dern alle Bürger müssen das freie Petitionsrecht, und keineswegs zur Förderung des Egois-mus beschränkt auf bloße Privatangelegenheiten, sondern zur Erweckung des Gemein-sinns, auch für alle patriotischen Angelegenheiten haben. Bitten und Wassertrinken mußdoch wohl Allen erlaubt sein, wo von Freiheit die Rede sein soll.
Vertrauen, volles Vertrauen zwischen Fürst und Volk, das erkannte mit Recht dervorige König, das erkannten auch die neuesten königlichen Erklärungen als das Glück undals die Kraft des Fürsten und des Volkes an. Kann es dieses Vertrauen fördern, wennin Beziehung auf die theuersten Angelegenheiten, die des Vaterlandes, die Sprache, dieBitte, die Wünsche der Bürger nicht frei zum Thron wie zur Landesvertretung gelangenkönnen?
Dieses gilt auch in Beziehung auf die Beschränkung der Bitten der Stände. Wozu sie be-schränken auf innere Angelegenheiten? und ferner durch eine Mehrheit von zwei Drittheilen?
Wozu vollends die neue Beschränkung im neuesten Gesetz, daß in zwei Versamm-lungen zwei Dritttheilezusammenstimmen müsse»? Warum soll nicht, wie in England,jeder der beiden größten, besonnensten Corporation«» das freie Wort an ihren Königbleiben! Zuerst zerreist man die Staatsbürger nach geschichtlich heutzutage nicht mehrexistirenden Verhältnissen in abgesonderte ständische Kasten, gründet durch ihre Abson-derung und ihre verschiedenen Rechte und Vorrechte einen Gegensatz ihrer Interessen,menschlicherweise Eifersucht und oftmals Spannung, giebt dann dem einen, dem Adel-stand, die höchst ungleiche überwiegende Repräsentation, dann abermals einer kleinenFraktion des Adelstandes die ganze Hälfte aller ständischen Autorität und die Bevormun-dung der ganzen andern Versammlung.
So bewirkt man, daß vielleicht die Wünsche, Interessen und Bitten der unendlichüberwiegenden Mehrheit eines Volkes, die, auf deren begeisterter Liebe und Vertheidigungihres Vaterlandes die Kraft und die Sicherheit von Thron und Staat beruht, gar nichteinmal zum Thron kommen können. Was früher so Viele betrübte, dieses wird jetzt durchdie neue ungleich vermehrte Beschränkung zehnfach betrübend, wird es noch mehr, je wich-tiger das Recht selbst durch die erhöhte Bedeutung eines allgemeinen Landtags im Gegen-satz gegen einen provinziellen und durch die Ausschließung aller allgemeinen vaterländischenAngelegenheiten von dem besonder» wird.
Früher gelangten vielleicht doch in einzelnen Provinzen die Gefühle und Wünsche desim Stimmrecht so weit nachgestellten Bauern- oder Bürgerstandes an den Thron, wenn derAdel der Provinz theilweise bürgerlich mit ihnen fühlte. Jetzt kann möglicherweise ihreStimme ganz unterdrückt werden.
Alle ängstlich« superkluge Feinheit, den Ausdruck der Vvlkswünsche zu hemmen, ver-letzt das sittliche Gefühl. So auch der Contrast, daß, wenn die Bürger wünschen, solcheErschwerung eines Beschlusses statlsindet, wenn aber die Minister wünschen, die Stim-men der Mitglieder der ersten Kammer jetzt Beschlüsse durch einfache Majorität in derzweiten Kammer zu Stande bringen können. Durch die itio in partes wird die Sachenoch gefährlicher. Hat die Stimmenzahl von ß in beiden abgesonderten Kammern dem Mi-nisterium noch nicht genügt, um unangenehme Beschlüsse zu verhindern, hat auch dieerste Kammer und ihre beliebige Vermehrung bis ins Unendliche nicht geholfen, die vomMinisterium gewünschten Beschlüsse durch einfache Stimmenmehrheit mit Hilfe der