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6 (1847) [Gla - Hes]
Entstehung
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241
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Grundgesetz, Grundvertrag. 241

nur mit dem Zerfall der deutschen ständischen Verfassungen in Deutschland Eingangfand. Sie war ein Haupttheil jener verfassungslosen verdorbenen Zustände, welchealles Unqlück Deutschlands und die Schlacht von Jena herbeiführten. Auf diesenelendesten Zustand der deutschen Geschichte kann man nicht das wesentliche deutschehistorische Recht gründen, auf solche verkehrteste Zustande kann man nicht den Neubaupreußischer Freiheit, Rechtsordnung und Zukunft gründen wollen!

Man kann dieses um so weniger, da die einzige Entschuldigung der Verletzung derallgemeinen germanischen unbedingten Steuerbewilligungsrechte, die Entschuldigung, diedarin liegt, daß in großen Monarchieen, welche aus verschiedenen Provinzen mit blos ab-gesonderten Provinzialstanden bestanden, gefürchtet werden konnte, ihr Schicksal würdemöglicherweise von beschränkten Ansichten dieser Provinzialstände zu abhängig oder eswürde ein Streit der Provinzen herbeigeführt werden, bei einer Verwilligung durchdie Reichsstände ganz wegfällt. Wer aber wagte es zu sagen, daß die Parlamente von Lon-don, Paris, Brüssel ihre vollen Steuer-Bewilligungsrechte mit ihrer Controle der Ver-wendungen und mittelbar der ganzen Staats-Verwaltung zum Verderben von Thron undStaat gebrauchten! Sicher die preußischen Reichsstände würden es auch nicht thun, undam wenigsten, wenn man ihnen wirklich vertraut, ihnen wirklich befriedigenden Rechts-zustand und die gerechte Rechtsgleichheit gewährt und nicht durch das Gegentheil entwederTheilnahmlosigkeit am Gemeinwesen oder einen verderblichen Kriegsstand organisirt-

Auch die Beschränkung der Steuer- und Anlehensbewilligungen in Beziehung aufKriege wäre, abgesehen von den neueren unbedingten Zusicherungen, gefährlich, weil siedie wichtigsten Rechte einseitigem Belieben preisgiebt, somit eine Quelle des Haders würde.Gerade wegen Kriegen entstehen die meisten und wichtigsten Steuererhöhungen und An-lehen. Und nirgends mehr als bei dem folgenschweren Beschluß eines Krieges ist dieMitwirkung der Nation wesentlich, zur Verhinderung verderblicher Kriege, zur Begrün-dung des allgemeinen Vertrauens der Nolhwendigkeit und Gerechtigkeit eines beschlossenenKrieges und der freudigen Vereinigung aller Nationalkräfte für denselben.

Nach den früheren deutschen reichsständischen und landständischen Grundverträgen,auch den preußischen, hatten die Stände geradezu Mitbestimmung bei Bündnissen undKriegen. Man kann der Krone jetzt allein dieses Recht einräumen. Aber eine mittelbareMitwirkung durch die regelmäßigen Bewilligungsrechte in Beziehung auf Anlehen undStaatssteuern, wie sie in England und Frankreich und bei allen freien Völkernzum Heil für Fürst und Volk besteht, warum will man diese den preußischenStänden entziehen, warum ihnen weniger vertrauen?

Als besonders bedenklich erscheint uns, auch abgesehen von dem bereits bestehendenRecht, die oben erwähnte Beschränkung des natürlichen Rechts der Petition der Wählerund Bürger.

Frage man die Engländer, die doch sonst ungleich mehr Mittel haben, den patrio-tischen Gemeinstnn der Bürger zu wecken und zugleich mit den Wünschen und Bedürfnissender Bürger ihre besonderen Verhältnisse zur öffentlichen Sprache zu bringen und einelebendige organische Wechselwirkung zwischen der Nation, ihrer Regierung und ihre«Ständen zu erhalten — frage man diese praktischen Meister in der Politik, ob sie nichtdennoch das Petitionsrecht für unermeßlich wichtig und wohlthätig, ja nothwendig halten!Ihre wichtigsten Maßregeln, z. B. die der Sklavenemancipation, der Parlamentsreform,der Aushebung der Getreidezölle, wurden bei ihnen durch Petitionen und Versammlungenzu ihrer Berathung reiflich vorbereitet und so bewirkt. In Baden ist unter erfahrenenRegierungs- und Kammermitgliedern darüber nur eine Stimme, daß das Petilions-recht außerordentlich heilsam zur Entwicklung des Gemeingeistes, zur Enthüllung und Be-rücksichtigung vieler sonst unbeachtet gebliebener Bedürfnisse und Verwaltungsmängel,zur Durchführung der einflußreichsten Maßregeln wirkt und eben so wenig als in Eng-land je einen wesentlichen Nachtheil begründete. Eine weise Regierung muß die ganzeAnsicht und Stimmung der Bürger kennen. Welches Mittel ist hierzu trefflicher? Esvermehrt das Vertrauen, die Anhänglichkeit der Bürger für die Regierung und Verfassung.Es ist überhaupt «ins der wesentlichen Mittel zur Bildung eines freien Volkes, zur Bil-Gtaats.kerlkon. VI. Itj