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6 (1847) [Gla - Hes]
Entstehung
Seite
24
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24 Glaubensfreiheit.

Ebenso involvirt die gewöhnliche Art der Emancipation Andersgläubiger immer nochGewissenszwang, weil sie stets nur den negativen Zwang aufhebt. Handelt es sich z. B.um Emancipation der Juden oder Deutschkatholiken, oder werden diese wirklich emancipirt,so geschieht dies nur in der Weise, daß sie den Angehörigen der Staatskirche gleichgestelltwerden. In dieser Gleichstellung ist aber immer noch der Zwang für die Staatsangehörigenenthalten, zu irgend einer positiven Glaubenslehre, zu irgend einem Ceremonialgesetz sichzu bekennen. Es wird dadurch in Wahrheit der Glaubenszwang nicht vollständig aufgehoben,sondern die Zwangsanstalt wird nur erweitert, es wird neben der bestehenden Zwangs-staatskirche noch eine weitere Zwangskirche geschaffen. Die wahre Emancipation, dievollständige Vernichtung des Glaubenszwanges, die gänzliche Herstellung der Gewissens-freiheit kann sich daher niemals auf eine besondere Secte beziehen, sondern muß allgemeingefaßt sein in dem Grundsatz: der Staat zwingt Niemanden zu einem bestimmten Dogmaund zu irgend einer Ceremonie, der Staat verhält sich dem Glauben und seinen Symbolengegenüber völlig indifferent, er statuict wahre Gewissensfreiheit.

Diese Forderung sucht man hin und wieder durch den Einwurf zu entkräften, daßdurch eine solche Gewissensfreiheit der Zersplitterung des Volkes in unzählige religiöseSecten Thür und Thor geöffnet werde. Besonders die Schwärmer für eine allgemeineNativnalkirche sind über diesen Punkt sehr geistreich gewesen. Jedoch ein klarer Blick indas Wesen der Religion und eine nur einigermaßen philosophische Auffassung der hiehergehörenden Verhältnisse muß obigen Einwurf und den Gedanken an eine Nationalkircheoder Nationalstaatskirche augenblicklich in seiner logischen Schwäche erkennen. Die Re-ligion des Individuums ist nichts Anderes als das Resultat seiner individuellen Beschaffen-heit, der Ausdruck seiner Individualität und der Culturstufe, welche jeder Einzelne ein-nimmt. Das religiöse Gefühl gehört zu den specisischcn Merkmalen der Individualität,eben so gut als jedes andere Gefühl des Menschen, oder die Art und Weise, wie er sichselbst bestimmt und die Außenwelt auf sich bezieht. Was so durchaus individueller Naturist, kann deshalb niemals nach einer allgemeinen Norm regulirt werden, weil sonst diemenschliche Individualität verwischt und ihre Freiheit angegriffen würde. Es kann keineallgemeinen Bestimmungen für den Geschmack des Menschen geben, denn jeder Einzelnewird durch die Außenwelt so afsicirt, wie es seine Natur, sein ganzer Organismus be-stimmt. Ein allgemeiner Nationalgeschmackverein wäre deshalb eine Absurdität. Eswäre unnatürlich, gewisse allgemeine Gesetze aufstellen zu wollen, denen sich das Privat-gefühl jedes Einzelnen zu accommodiren hätte. In Beziehung auf das religiöse Gefühl istdaher nur Dasjenige der natürliche Zustand, in welchem vollständige Freiheit und der un-begränzteste Spielraum für die Individualität jedes Einzelnen herrscht. Erfahrungs-gemäß wird diese apriorische Wahrheit durch den kirchlichen Zustand der nordamerikanischenFreistaaten bewiesen. Hier hat das religiöse Gefühl vollständige Freiheit, hier ist dasVaterland der Secten, weil sich Jeder zu derjenigen religiösen Ansicht bekennt, die seinerIndividualität zusagt, diese Individualitäten aber sind sehr verschiedener Natur. Solange daher die Menschen nicht alle über einen Kamm geschoren sind, wie man zu sagenpflegt, ist die Zersplitterung in Secten der natürlichste Zustand eines Landes in kirchlicherHinsicht. Wäre es gegentheils in der Idee der Religion und in der Natur des Menschenbegründet, das religiöse Gefühl der Einzelnen in eine Alle umfassende Anstalt zu zwingen,so würde sich dieser Zustand da von selbst einstellen, wo die Natur volle Freiheit hat, sich zuentwickeln. Oder wenn das Zustandekommen eines solchen Zustandes längerer Zeit bedürfte,so müßten wenigstens die Keime dazu in den kirchlichen Zuständen Amerikas bereits sichtbarsein- Es findet aber geradezu das Gegentheil Statt, denn tagtäglich bilden sich neue Sectenund Vereine, neue Ansichten und Gebräuche. Zwar sucht sich in dieser fluctuircndenMasse die katholische Kirche als fester Kern zu consolidiren, um etwa einer späteren Kry-stallisation einen Anhaltepunkt zu bieten. Die Sectenfreiheit ist jedoch so sehr in der Naturdes Freistaates begründet, daß über kurz oder lang der katholischen Kirche in Amerika ein«wesentliche Umgestaltung droht. Das republikanische Bewußtsein und das dem Protestan-tismus zu Grunde liegende Princip der Gewissensfreiheit ist bereits so mistrauisch gewor-den, daß ein Principienkampf nicht ausbleiben kann. Dieser aber wird sich zunächst um die