Glaubensfreiheit. 25
Oberherrlichkeit des Papstes drehen, und ist diese einmal verneint und vernichtet, dann istder katholischen Kirche der Schwerpunkt, der bindende Kitt genommen, dann ist in ihrSystem der Stabilität eine Bresche geschossen, durch welche eine Fluth von Secten undParteien eindringen wird.
Ueberhaupt lehrt die Geschichte aller Kirchen, daß diese nur in der Unterdrückung derFreiheit des individuellen religiösen Gefükls die Möglichkeit ihrer Existenz haben, so sehr,daß diese Unterdrückung das specisische Merkmal, das Lebensprincip der Kirche bildet. EineKirche, welche dem individuellen Glauben, den besonderen Ansichten und MeinungenFreiheit gewährte, würde in demselben Augenblicke, in welchem sie dieses Princip aufstellte,aufhören Kirche zu sein, denn sie sanctionirte dadurch die Freiheit der Kritik, diese aber läßtsich keine Schranks gefallen, läßt sich keine Grcknze ziehen, über welche sie nicht hinaus darf.Eine Nationalkirche müßte daher entweder ein bindendes Glaubensgesetz aufstellen, oderaber die individuelle Meinung frei geben. In jenem Falle geht die Freiheit verloren, indiesem Falle ist die Kirche unmöglich, weil sie sich in Secten und Parteiungen auf-lösen muß.
Endlich ist die Feindschaft gegen die Zersplitterung des Volkes in religiöse Sectenmit der richtigen Auffassung der Religion unverträglich, den» sie setzt das Wesen derselbenin das Dogma und den Eultus, und nickt in das sittliche Princip. In Beziehung aufdieses letztere sind alle Secten im Allgemeinen einverstanden, während sie nur die äußereForm, Verschiedenheit der Glaubensansichten, verschiedene Gebräuche von einander tren-nen. Man kann, wie schon gesagt, ein ganz sittlicher Mensch sein, ohne sich viel an Dogmaund Eultus zu kehren; ja die tägliche Erfahrung lehrt, daß sehr häufig diejenigen Seelen,welche in Beziehung auf die religiösen Aeußerlichkeiten von dem Ritus und den Lehrender herrschenden Kirche gar sehr abweichen, ihre Mitglieder viel moralischer machen als dieStaatskirchen ihre Unterthanen, eben weil bei jenen Secten Alles mehr auf das Wesen, aufdas sittliche Princip gestellt ist und dieses daher auch lebendiger in ihnen ist als da, wo dieForm zum Wesen gemacht wurde.
Viele glauben auch, durch die Zersplitterung eines Volkes in religiöse Secten werdeseine politische Einheit gestört. Allein abgesehen davon, daß die Geltendmachuncpder In-dividualitäten auf den wahren Staat nicht nachtheilig influiren kann, weil es in der Ideedes Staates begründet ist, sie zu gestatten, üben die religiösen Secten nur dann einen stö-renden Einfluß auf die Einheit des Staates aus, wenn die Staatsgewalt eine falsche Rich-tung und Tendenz verfolgt. Als eine solche bezeichne ich diejenige Stellung einer Regie-rung, in welcher sie aus unwürdigen Rücksichten den Umtrieben und Machinationender Priester irgend einer religiösen Partei, jenen Umtrieben, welche allein religiöse Feind-schaft und Unduldsamkeit gegen Andersdenkende erzeugen, nicht kraftvoll entgegentritt, weilsie vielleicht mit diesen Priestern zu einem gemeinsamen Zwecke liirt ist. In einem aufdas Princip der Freiheit basirten Staat, wo die Regierung keine freiheitsfeindlichen Zweckeverfolgt und eine würdige unabhängige Stellung den religiösen Parteien gegenüber einnimmt,werden diese rubig neben einander wohnen und sich in politischer Hinsicht als Glieder einerGenossenschaft, eines freien Staates betrachten, und sollten ja fanatische Priester es wa-gen, diesen Frieden zu stören, so hat eine würdige Regierung Mittel genug in der Hand,diesen Feinden des Menschengeschlechtes wirksam cntgegenzukreten.
So viel hierüber, eine Frage ist jetzt noch zu erörtern. Wie kommt es, daß trotz derUnvereinbarkeit der Staatskirche, d. h. des Gewissenszwanges, mit der Idee der Freiheitin den meisten besonders neueren Staaten die Staatsgewalt mit der Religion sich in derWeise verschwistert hat, daß daraus die Staatskirche entstand? Ich führe den Grunddieser Erscheinung zunächst auf die Affinität der Begriffe zurück, um welche es sich hierhandelt. Jeder Staat repräsentirt in seiner Machtvollkommenheit, in seiner herrschendenschlechthin höchsten Gewalt die Idee des Absoluten. Dieser Satz gilt für Staaten allerVerfassungen, für Demokratieen und Monarchieen *), und die besondere Art und Weiseder Verwirklichung dieser Idee begründet den Unterschied der verschiedenen Staaten. In
*) Monarchie hier als absolutes Königthum genommen.
D. V.