Druckschrift 
6 (1847) [Gla - Hes]
Entstehung
Seite
20
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20 Glaubensfreiheit.

selbst und seine Thätigkeit auf ein Gebiet, das der menschlichen Vernunft eben so sehr alsdem menschlichen Willen verschlossen ist, auf das mystische Gebiet der Uebermenschlichkeit.So einchristlicher Staat" ist unverträglich mit der Freiheit der menschlichen Kritik. Dennsobald es gestattet ist, die Offenbarung auch in Zweifel zu ziehen, sie zu beurtheilen, sogerälh das Gevffenbarte in Gefahr, auch nicht als Offenbarung anerkannt zu werden.

Derchristliche Staat" muß daher die Freiheit des menschlichen Urtheils vernichten.Zufälliger Weise aber hat sich die menschliche Vernunft schon geraume Zeit daran gewöhnt,nicht mehr schlechthin zu glauben, sondern zu prüfen, wie es schon der Apostel Paulusangerathen hat; die menschliche Vernunft muß daher denchristlichen Staat" mit Pro-test zucückweisen.

Was geoffenbart ist, stammt aus höherer, unfehlbarer Quelle, es muß somit ab-solute Gültigkeit haben, denn hatte es diese nicht, könnte es auch falsch und fehlerhaftsein, so würde dadurch die Offenbarung compromittirt. Was absolute Gültigkeit hat, istschlechthin gut, und zwar gut so, wie es ist, schließt deshalb jede Veränderung und Ver-besserung aus, denn diese wäre ein Beweis, daß die ursprüngliche Offenbarung unvoll-kommen , fehlerhaft war. Der aufOffenbarung" basirtechristliche Staat" repräsen-tirt daher das Princip der Stabilität, die absolute Gültigkeit des bestehenden Zustandes,er schließt Reformen, er schließt das Princip des Forlschreitens aus und ist somit unver-träglich mit dem ersten und höchsten Naturgesetz des Lebens, mit dem Gesetz der Bewe-gung. Derchristliche Staat" führt daher nothwendig zur Revolution, er hat dazu ge-führt und wird dazu führen.

Die Offenbarung wird vermittelt durch die Diener des offenbarenden Wesens, d. h.durch die Priester. Priester sind Menschen, durch die Offenbarung aber werden sie zuuntrüglichen Gefäßen des göttlichen Willens gemacht und ihren Aussprüchen göttliche Au-torität beigelegt. Derchristliche Staat" geräth daher in Gefahr, Alles das sanctioni-ren zu müssen, was die Priester als göttliche Wahrheit ausgeben, und in der Thal ist keinUnsinn so groß, der nicht irgendwann oder irgendwo ein Glaubensartikel gewesen wäre.

Priester sind, seit die Welt steht, die Avantgarde des Despotismus, die schwarzeGensdarmerie, welche auf Alles fahndet, was sich frei regt und bewegt im Reiche desGeistes. Derchristliche Staat" räumt daher einer Kaste, deren Geschäft es ist, diemenschliche Freiheit zu befehden, einen unmittelbaren und mittelbaren Einfluß auf dasVolksleben ein, d. h. er liefert das Volk seinen geistigen Henkern in die Hände.

Endlich hat zu allen Zeiten der thatsächliche Zustand des christlichen Staates so köst-liche Früchte getrieben, daß er auch erfahrungsmäßig verurtheilt werden muß. Währendin den menschlichen Staaten, wo die Gewalt aufdas Volk zurückgeführt wird, die Frei-heit blüht und ein geordneter Rechtszustand, stoßen wir inchristlichen Staaten" allent-halben auf Censur und Vernichtung jeglicher Freiheit, auf Majestäts-und Hochverraths-processe, auf Polizeiwillkür und Mangel an einem die persönliche Freiheit garantiren-den Rechtszustand.

Kehren wir nach dieser Apostrophe zum Hauplthema zurück. Ich stellte oben den-jenigen Zustand als das richtige Verhältniß zwischen Staat und Kirche, als Gewissens-und Religionsfreiheit dar, in welchem der erster« in Beziehung aus die religiösen Angele-genheiten seiner Mitglieder sich indifferent verhalte, also weder einen positiven noch einennegativen Zwang ausübe. Die Religion, d. h. der Glaube, und die Symbole, welchejenem zur Folie dienen, bezeichnete ich als Gegenstände einer individuellen Neigung, alsPrivatangelegenheiten, welche der Staat ebenso wenig zur Allgemeinheit erheben, d. h.mit publicistischem Zwange belehnen dürfe, als z. B. das Schönheitsgefühl der Einzel-nen und die Formen, in welchen dieses sich etwa objectivirt, oder als die Freundschaftund die Symbole, welche sich daran knüpfen. Eben so wenig als z. B. der Staat Ge-setze in Beziehung auf die Freundschaft erlassen oder ein Symbol der Freundschaft, z. B.das Anstoßen mit Weingläsern und nachfolgenden Händedruck, sanctioniren darf, ebenso wenig hat er das Recht, in Beziehung auf die Religion einen Zwang auszuüben undgewisse Symbole und Gebräuche zu einer Nothwendigkeit zu machen, der sich Alle unter-werfen müssen.