10 Glarus.
ster und Häuptlinge ihrer katholischen Mitbürger zu freundlicherem Sinne zu stimmen.Fast ein Jahr verfloß in Unterhandlungen, Birten, Drohungen. Die Geistlichen aberverweigerten beharrlich den verfassungsmäßigen Eid, objchon ihn, fast wörtlich gleichlau-tend, die Priesterschaft der Cantone Bern und Aargau, ja der Bischof von Basel selbergeschworen hatten. Der apostolische Verwalter des Bisthums Ehur hingegen erklärte so-wohl dem Landrathe von Glarus, als befahl er den Priestern in diesem Cantone, der Ver-fassung, den Gesetzen und Obrigkeiten desselben nicht Treue und Gehorsam zu schwören,es sei denn unter dem in der Eidesformel selbst aufzunehmenden „Vorbehalte, daß durchVerfassung und Gesetze nicht die Kirchengesetze und die römisch-katholische Religionverletzt würden." Die Landesobrigkeit beargwöhnte nicht ganz mit Unrecht den verborge-nen Sinn dieses sehr unbestimmten Vorbehalts und noch mehr eine künftige Auslegungdesselben nach Grundsätzen der römischen Hierarchie. Sie verkannte nicht, daß Gehorsamunter Verfassung und Gesetz keine kirchliche Frage, sondern Basis jeder gesellschaftlichenOrdnung, jedes Staates sei, so wie hinwieder dem Staate zur Einmischung in Entwicke-lung des kirchlichen und religiösen Lebens kein Recht zustehe. Aber sie vermochte nicht, denBischof zu milderen Gesinnungen zu bewegen; vielmehr schritt dieser gewaltsamer und ge-bieterischer ein und würdigte zuletzt die Regierung auf ihre Zuschriften keiner Antwort mehr.
Wie schon erzählt ist, ward immer von den Glarner» das Andenken der Freiheits-schlacht von Näfels alljährlich gefeiert, selbst noch nach der Kirchenresvrmation bis zumJahre 1654 von Katholiken und Protestanten gemeinschaftlich. Als damals aberein katholischer Priester auf dem Schlachtfelde seine Predigt mit harten Worten gegen dieLehre der Evangelischreformirten überladen hatte, entschlossen sich die Letzteren, von dersogenannte» Näfelserfahrt zurückzubleiben und die Feier des Tages, als einen stillenBettag, mit Gottesdienst in ihren Kirchen zu begehen. Die Katholiken begehrten zwarselber noch im Jahre 1659, man möchte, nach Verträgen, die Fahrt mit ihnen feiern;aber die Evangelischen blieben bei ihrer Absonderung bis zum Jahre 1836, dem Jahre derpolitischen Reform von Glarus, in welchem sich die Bekenner von beiderlei Kirchen wiederwie sonst vereinten und die Fahrt gemeinschaftlich hielten.
Als aber am 5. April 1838 der große Festtag des Landes wieder begonnen werdensollte, erschien unerwartet ein Schreiben desBischofs Bossi vonChur(unterm27.März)an die Geistlichkeit, worin er „aus Amtspflicht" den katholischen Glarnern verbot,gemeinsam mit den Reformirten die Freiheilsschlacht zu feiern. Er erklärte: „wie wenigin gottesdienstlicher Feier, als dem ersten und wesentlichsten Theile jederReligion, sich eine Gemeinschaftlichkeit zwischen unter sich geschiedenen Confesstonenvertrage, und wie dies insbesondere sich niemals mit der Lehre der katholischen Kirche,ihrer Anordnung und Hebung, vereinbaren lasse noch bewilligt werden könne "— DieRegierung dagegen ertheilce den Geistlichen ihren ernsten Befehl, nach alter Sitte ihrevorgeschriebenen Verrichtungen bei dieser Feierlichkeit zu erfüllen. Diese aber gehorchtennicht ihr, sonderndem Bischöfe und mahnten ihre Gemeinden, mit dem Zorne der hei-ligen Kirche drohend, von aller Theilnahme am Feste ab.
Die Glarner, zwar treu ihrem kirchlichen Glauben, sind jedoch in Vaterlandösacheneben so treue Männer. Am bestimmten Tage erschienen in feierlicher Procession mit Kreuzund Fahnen die Katholiken des entfernten Linththals, ihre Vorsteher an der Spitze,zur gemeinsamen Begehung des Festes. Ihnen schlossen sich die Katholiken des Haupt-ortes Glarus und Nelstal an, zahlreicher denn jemals. Nur die katholischen Geist-lichen fehlten. So standen die katholischen Bürger, vereint mit den evangelischen Land-leuten, in den Rautifeldern beisammen- In seiner Rede auf dem Wahlplatze rief derLandammann Schindler: „WirAlle sind ein Volk, entsprossen jenen Helden, diefür Freiheit und Recht an dieser Stätte kämpften, siegten und starben; ein Volk, gleichan Sitten, Schicksalen und unter demselben Gesetze lebend; einem Vaterlande ange-hörend. Was sollte uns trennen? Man sagtdie Religion. Die Religion, diese Toch-ter des Himmels, diese Mutter aller Tugenden, deren Grundgesetz Liebe ist, die sollteuns Brüder trennen? — Nein, nicht die heilige Religion! Nein, nur Pfaffenthum willuns trennen. Nur Pfaffenschaft lehnt sich gegen Beschlüsse der gesetzlichen Obrigkeit auf!"