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trug, forderten sie die Besetzung der obersten Staatsämter und Behörden mit einem Drit-tel oder der Halste ihrer Glaubensgenossen. Sie beharrten auf ein Vorrecht, welches ihnenim 17. Jahrhunderte, durch Genehmigung der Landesgemeinde, im Drange damaligerUmstände zu Theil geworden war. Der katholische Clerus, anderseits vom päpstlichenNuntius zu Schwyz und dem Bischose Bossi von Chur aufgemuntert, weigerte sich,einer Verfassung, die den Priester in bürgerlichen Dingen dem weltlichen Gerichteunterwarf, einer Verfassung, welche gemischte Ehen und Freiheit des Glau-bens erlaubte, den vorgeschriebenen Eid zu leisten. Man schrie in Kirchen und Häusernüber Religibnsgesahr. Man fanatistrte die unwissende, aber gläubige Menge der weni-gen katholischen Ortschaften und verhieß bewaffnete Unterstützung vom Canton Schwyz,dessen Häuptlinge zum Theil, wie ein Theil des Volkes, durch Einfluß des reichen Klostersund Wallfahrtsortes Mariä Einsiedeln so wie durch die in Schwyz aufgenommenen Je-suiten und durch die daselbst wohnende römische Nuntiatur geleitet wurden-
Schon seit den Jahren 1814 und 1815 hatte man in der Schwei; dieselben dunkelnUmtriebe und leisen Vorbereitungen bemerkt, welche, von der römischen Curie ausgegan-gen und geleitet, zu Gunsten der päpstlichen Gewalt und priesterlichen Hoheit gegen dieRechte der Staaten gleichzeitig in mehreren Ländern allmälig offenbar wurden, in Bel-gien wie in Polen, in Frankreich wie in Deutschland. — In derSchweizaber, scheint es, mochte die römische Politik hoffen, das leichteste Spiel zu haben. DieCantonalregierungen vor 1830 hatten zu dergleichen Hoffnungen durch schlaffe Nachgie-bigkeit bei Äbschließung von Concordaten, bei Ausnahme des Jesuitenordens im Wallis,dann in Freiburg, dann in Schwyz, und bei manchen anderen Anlässen, gewissermaßenberechtigt. Allein seit den Verfassungsreformen in den Jahren 1829 und 1830 schritt einanderer Geist ein. Gerade in der Schweiz scheiterten die Operationen der päpstlichenNuntiatur zuerst. Die im Jahre 1834 von den Cantonen Luzern, Bern, Aargau, St.Gallen, Thurgau, Basellandschaft und Zürich abgeschlossenen „Badner Conserenz-artikel" stellten die von jeher in der Schweiz geübten Rechte des Staates gegen die Ein-griffe römischer Kirchenautorität von Neuem fest und gesetzlich sicher. Umsonst sprach derapostolische Stuhl das Verdammungsurtheil über diese Artikel. Auch Cantone, welcheder Conserenz nicht beigetreten waren, hielten an deren Grundsätzen. Die römische Prie-sterpartei verkündete nun von Kanzel und Beichtstuhl Gefahr des katholischen Glaubens;stiftete im Stillen in den meisten Gegenden der Schweiz, zum Schutze der Kirche, soge-nannte „katholische Vereine", die, unter einander in Verbindung, unter einerleiLeitung standen und durch Klöster mit Geldsummen befördert wurden. Man eiferte dann,kühner und schamloser, in Reden, Flugschriften und Zeitungen gegen Regierungen, Ge-setze, Slaatsverfassungen und Beförderer der Volksbelehrung; wiegelte die unwissendeMenge sogar zu offenem Widerstande auf, im katholischen Theile Uargaus wie Berns,und freute sich dabei der öffentlichen und geheimen Gunst selbst jener politischen Partei un-ter den Protestanten, deren Mitglieder seit den Reformen der Staatsverfassungen Aemter,Vorrechte oder Einfluß und Ansehen verloren hatten.
Lange beobachteten die Schweizerregierungen nachsichtig das trotzige Treiben der ul-tramontanen Priesterpartei und ihrer Helfershelfer. Als endlich aber die öffentliche Ord-nung, die Sicherheit der Beamten, die Ruhe friedlicher Bürger gefährdet und verletztstand und die erregte Gährung in Anarchie auszubrechen drohte, ward dem heillosen Spielerasches Ende gemacht. Militärische Besetzung der unruhigen Bezirke dämpfte die Meu-terei. Geistliche und weltliche Wühler wurden den Gerichten überantwortet, die Klösterim Aargau unter Administration des Staates gesetzt und die katholischen Vereine durchRichterspruch ausgehoben. Im Thurgau ward das Kloster Paradies, im Canton St.Gallen die Abtei Pfäfers aufgehoben, deren Mönche, bei zerrütteten Vermögensumstän-den des alten Stiftes, freiwillig Auflösung forderten. Umsonst protestirte der römischeHof feierlich durch seine Nuntiatur gegen das Alles; die Regierungen und gesetzgebendenRäthe, stark durch Willen und Vertrauen des Volkes, aus dem sie hervorgehen, ließensich in ihrem Rechte nicht irre machen.
Auch die Negierung von Glarus versuchte lange Zeit jedes Mittel der Güte, Prie-