Glarus
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in Mariä Einsiedeln, dem glänzendsten Wallfahrtsorte der Schweiz, fortzusetzen, lehrtenseine Schüler im Lande wie er; am Muthigsten und Wirksamsten Fridolin Brunner,Pfarrer zu Mvllis. Schon im Jahre 1525 trug man in offener Landesgemeinde darausan, die große Wallfahrt nach Einstedeln einzustellen; und wenige Jahre später hatte sichschon der größere Theil der Bevölkerung den kirchlichen Reformen öffentlich zugewanbt.
Wie die übrige Schweiz, wie der halbe Welttheil von den Glaubensgährungen ergrif-fen ward, so auch lange Zeit dieses kleine Gelände im Hochgebirge. Alt- und Neugläu-bige haderten wider einander; die Tagwen trennten sich; Familien zerfielen. An der Lan-desgemeinde des Jahres 1530 wurde der römisch-katholische Gottesdienst nur noch imFlecken G la vus, im Dorfe Näsel s geübt und im engenBergwinkel des Linththales,unter den Eisfirnen des Tödi, Urlaum, Selbsanft und Platalva. Mehrmals drohtendie Parteien, ihre Waffen zum Bürgerkriege zu erheben. Jedes Mal ward es durch Edel-muts, und Ansehen der Landeshäupter verhütet; eben so, daß der Canton Glarus nicht,wie der von Appenzell, in zwei besondere Landestheile, mit besonderen Staatshaus-halten, gespalten wurde. An den Religionskriegen der übrigen Schweiz enthielt sich dasVolk fast aller Theilnahme. Inzwischen dauerte in ihm selber die gegenseitige Erbitterungwährend anderthalbhundertJahren fort; und so groß war im Lande der Argwohn der Evan-gelischen gegen die Umtriebe des „Papstthums", daß sie sogar die Einführung des Grego-rianischen Kalenders, weil er von Rom kam, verwarfen und seinen Gebrauch den Katho-liken allein überließen.
Erst nach wiederholten Vermittelungen der Eidsgenossen, die aber ebenfalls in sickselber entzweit standen; nach mancherlei Landesverträgen im Inneren, die aber ohne Dauerwarew, wurde auf dem Tag zu Baden im Herbstmonate 1683 schiedsrichterlich ein blei-bender Vertrag zwischen den Religionsparteien gestiftet. Dieser war eine wirkliche Ver-fassungsänderung des Hirtenstaates. Obgleich kaum noch der sechste oder siebenteTheil der Cantonsbevölkerung dem katholischen Glauben treu geblieben war, wußte sich der-selbe damals dennoch durch mächtigen Beistand der übrigen katholischen Cantone ein bedeu-tendes Uebergewicht in Besetzung der obrigkeitlichen und richterlichen Aemter zu bewahren,so daß statt der alten politischen Rechtsgleichheit der Demokratie die schneidendste Ungleich-heit von Religionswegen eintrat. Es ward auch durch den Landesvertrag von 1683 biszu unseren Tagen diese politische Ungleichheit wegen Glaubensbekenntnisses, das Vorrechtder Minderheit eines Volkes über dessen Mehrheit fortgepflanzt.
Seitdem bestanden zwar beiderleiKirchenparteien im Canton anerkannt und ungestörtneben einander; und in gemeinsamer Landesgemeinde entschieden zwar die Landleute beider-lei Glaubensbekenntnisses, nach wie vor, über die allgemeinen Angelegenheiten des Staatesmit souveräner Gewalt. Aber außerdem hielten die Evangelischen wie die Katholischennoch ihre besonderen Landesgemeinden; beide hatten ihre besonderen Obrigkeiten, Rächeund Gerichtsstäbe; nur in Streitfällen von Personen verschiedener Kirchen ward ein „ge-mischtes Gericht" aus Bekennern beider Kirchenparteien gewählt. Zwar zur Verwaltungder inneren gemeinsamen Staatsgeschäfte ward ein „gemein er Land rath" von beider-lei Glaubensbekenntnisse behalten; doch hatte jeder Theil wieder seinen besonderen Land-rath, aus den Standeshäuptern, Beamten, Rathsherren und Richtern seiner Religions-partei zusammengesetzt. Obgleich zur Zeit jenes Vertrages kaum der siebente Theil derGesammtbevölkerung katholisch geblieben war, besetzte er dennoch mit einem DrittheileoderderHälfteseinerGenossen die höchsten Stellen des Landes. Inzwischen wardEins und das Wichtigste gewonnen: Heimkehr inneren Friedens.
Aber weder die jetzt vom Grofftheile des Volks errungene Glaubensfreiheit noch diefrüher auf den Rautifeldern erstrittene politische Freiheit brachten für Glarus den Segen,welcher sonst mit Freiheit verbunden zu sein pflegt. Das Land blieb arm, weil der Menschroh blieb und unwissend. Einzelne Familien, begüterter als die übrigen, sandten ihreSöhne auf auswärtige Schulen; aber ihr schlauer Eigennutz hütete sich wohl, Bildung undUnterricht alles Volks zu begünstigen. So sicherten sie sich den Besitz der höchsten, ein-flußreichsten und einträglichsten Aemter der kleinen Republik zu, durch Uebergewicht desReichthums oder der Einsicht. Ihre Mitglieder waren es, die gewöhnlich die Osficierstetten