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Lachsen, der Volksstamm.
ursprüngliche deutsche Art und Sitte, ehe noch durch das Gefolgewesen und die Einwir-kungen der Römerkriege sich die Verfassung und Lebensweise geändert hatte, am Deut-lichsten dar; und es ist diese Erscheinung um so anziehender und lehrreicher für den Alter-lhumsforscher, als jener ursprüngliche Zustand sich bei keinem andern Volke so lange inseiner ureigenthümlichen Reinheit erhalten hat. Noch Möser hat lebendige Ueberbleibseldavon in der osnabrückischen Markverfassung nachgewiesen.
Dieser ältesten Sitte gemäß lebte der ganze sächsische Stamm ohne ein anderesBand als die Erinnerung oder den Glauben an seinen gemeinschaftlichen Ursprung; undda die Altsachsen, als Jäger und Ackerleute, in der Nähe beschäftigt, wenig in Berüh-rung mit anderen Volksstämmen kamen, so dachten sie nicht daran, sich selbst als Ein-heit, als ein Ganzes zu betrachten, es waren vielmehr ihnen die Verschiedenheiten, welchesie zwischen einzelnen Theilen ihres Volkes wahrnahmen, fühlbarer und wichtiger, alswas die Sachsen von Nichtsachsen unterschied. So finden wir sie schon in sehr früherZeit nach der Lage ihrer Wohnsitze Ost-und Westphalen und Engern genannt, ohne daßdiese Namen an bestimmt abgemarkte Bezirke geknüpft oder sonst von politischer Bedeu-tung waren.
In politischer oder besser staatlicher Verbindung standen nur die nachbarlichen Be-wohner desselben Thaies oder derselben von einem Wald oder Meer umgebenen Landschaft,und es beschränkte sich auch diese Verbindung auf das Bedürfniß gegenseitigen Schutzesund geregelter Theilnahme an Benutzung des Allen gemeinschaftlichen Waldes, der Weideund dergleichen.
Außerdem waren — wie Möser es trefflich schildert — „die einzelnen Wohner Prie-ster und Könige in ihren Häusern und Hosmarken. Sie richteten über das Leben ihrerFamilie und Knechte, ohne einander Rechenschaft zu geben. Jeder Hof war gleichsamein unabhängiger Staat, der sich von seinen Nachbarn mit Krieg oder Friede schied.Jeder Hausherr handhabte seinen eigenen Hausfrieden, und wie sie sich, mehrerer Sicher-heit wegen, enger verbanden, ward diese Befugniß nicht aufgehoben. Keine Obrigkeitund vielleicht nicht einmal die gemeine Gottheit erstreckte sich in eines Mannes Wehre(Haus und Hof). Das gemeine Recht kam, wie billig, dem Hausrechte nur zur Hilfe."
Daß es bei den Altsachsen nur zwei Stände gab, den der Freien und den der Höri-gen, keinen Adel, das ist schon oben (s. Artikel „Adel") und seitdem auch in dem obenangeführten Werke von Schaumann außer allen Zweifel gestellt; auch von einer könig-lichen oder fürstlichen Gewalt war nie eine Spur; für den Krieg wählte man einen An-führer, der nach beendigtem Kriege, vielleicht schon nach beendigtem Feldzuge, seineGewalt niedeclegte oder vielmehr ohne Weiteres sie nicht mehr hatte, weil man ihm nichtlänger Gehorsam leistete. Selbst die Kriege gegen Thüringen und gegen die Franken,wie lang andauernd, hartnäckig und oft glücklich sie geführt wurden, machen davon keineAusnahme, ja lassen sich nur so erklären. Doch gilt Dies nur von Kriegen des eigent-lichen altsächsischen Volkes. Denn die Sachsen z. B., welche unter Nebisgast gegen denCäsar Julian fochten, und die anderen, welche an dem Völkersturm Theil nahmen, derzu Anfang des 5. Jahrhunderts das heutige Frankreich durchbrauste, und welche ohneZweifel ausgewanderte Alksachsen waren, mögen wohl eben so gut ein Gefolge gewesensein, wie die zur See ausgewanderten Sachsen unzweifelhaft die Gefolgschaften einzelnerSeehelden waren. Eine uralte Sage berichtet, daß alljährlich die überzählige Mannschaftnach dem Loose ausgehoben und zur Auswanderung gezwungen worden sei. Bei dermangelhaften Benutzung des Bodens mußte allerdings oft «ine Uebervölkerung eintreten,und dagegen war das einfachste Mittel, daß der Vater den Söhnen, welche er mit Grund-eigenthum nicht versorgen konnte, einen Theil seiner wehrhaften Hörigen (nach dem Loosegezogen) übergab und sie damit fortschickte, im Auslande Krieg, Beute, Wohnsitze oderden Tod zu suchen. Wenn wirklich Dies Sitte war, so konnte im Innern des Landesdas Gefolgewesen nicht und mit ihm das Königthum und ein Adelstand nicht aufkommen.
Eben so einfach wie die Verfassung der Altsachsen war wohl auch ihre Religionund Gottesverehrung. Ein eigentlicher Pciesterfland war gewiß nicht vorhanden; welcheGottheit sie verehrt und unter welchem Namen ? — Das wird nur immer dunkler, jeStaat--Leriko». XI. 46