Moralische Religionslehre. 111
7) Wenn kein künftiges, Leben Ware, so könnteein Mensch sich durch Selbstmord vernichten, und sichder Allmacht Gottes entziehen, wenn er sich großerVerbrechen bewußt wäre, so daß er ihn nicht weiterstrafen könnte.
Kurz, die Allmacht, Weisheit, Gerechtigkeit und GüteGottes könnte nicht bestehen, wenn der Mensch nicht un-sterblich wäre.
> §-
Das irdische Leben ist ein Vorbereitungszu-stand auf das künftige. Wir dürfen nicht muthlosund unlhätig im Guten werden. Der Tod ist einUebergang in ein anderes Leben. Die Seele wird vonihren' Banden entfesselt, und bat gleich nach demTode ihre völlige Lhätigkeit. Denn da der Menschstets im Guten zunehmen soll, so ist es nicht wahr-scheinlich , daß er nach dem Tode einige Zeit ineinen Seelcnschlaf verfallen und hernach wiedererwachen sollte.
§- 142.
Die Seele hat !m künftigen Leben völliges Be-wußt seyn ihres Jchs, und des vergangenenZustandes, ihrer vorigen Lage und Handlungen.Sonst könnte sie wegen jetztverübtcr Thaken keinen Lohnund Straf« künftighin empfangen. Sie wäre nicht alsdasselbe, sondern als ein anderes Wesen anzusehen.
Daß unser. Geist in jenem Leben nicht Mehr mit die-sem groben Körper verbunden werden.könne, ist offen-bar. Vielleicht aber bekömmt er eine Halle von feine-rer Natur, Durch fortgesetzte Lugendübungen werbe»