Moralische Religionslehre. 109
dereinst durch desto mehr Glück wieder vergolten wer-den.* Das Glück, welches Lasterhafte hier genießen,haben sie auch zum Theil verdient (denn auch döse Men-schen haben noch manches Gute an sich); zum Theilwird es ihnen in jenem Leben angerechnet. Sie habenihren Lohn dahin, und empfangen desto mehr Strafebis das Verhältniß zwischen ihrem sittlichen Wcrtheund ihren Schicksalen wieder hergestellt ist. — Vey dermoralischen Welrregiermrg Gottes müssen wir daherimmer aufs Ganze, nicht auf einen kleinen Theil, wiedas kurze Erbeuteten ist, sehen.
IU. Von der Unsterblichkeit der Seele.
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Weil wir stets in der moralischen Vollkommenheitzunehmen sollen, und diese Pflicht unnachläßlich ist;weil vor dem Tode kein Mensch wird, was er werde»soll, und wi.r nur unter der Voraussetzung einer unend-lichen Fortdauer und stets zunehmenden sittlichen Ver-vollkommnung einsehen, wozu wir diese moralische An-lage Haben , und wozu das Gesetz in uns vorhanden ist;so glauben wir an unsere Unsterblichkeit. Dieser m 0-ralische Vernunftglaube ist zur Erreichungunsers Endzwecks nothwendig.
Niemand kann bas Gezu,theil beweisen.
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Ausser diesem moralischen Grvstd hat man noch an-dere Gründe, um diese Wahrheit darzuthun.