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2 (1817) Moral, Naturrecht, moralische Religionslehre
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Moralische Religionslchre.

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find der Hauptgegenstand seiner Regierung und Vorse-hung. Aber auch alles andere, es mag uns Men-schen noch so klein Vorkommen, ist in Gottes Augen einGlied in der Reihe der Wesen, das ec als Mittel zuseinem Plan gebrauchet. In der Regierung derMenschen zeigt sich Gott als Gesetzgeber, Richterund Vertheller der Belohnungen und Strafen.

§- 137 -

Die Erfahrungen von dem mannigfaltigen phy-sischen Ucbcl (;. B. Erdbeben, Krankheiren, Theu-rung, Verwüstungen des Feuers, Wassers, der Ge-witter rc.) und von dem moralisch Bösen, wo-durch sich die Menschen selbst unglücklich machen, undandere in ihrer Glückseligkeit stören , (z. B. Betrü-

gereien. Mord, harten Bedrückungen u. d. gl.) haben-Veranlassungen zu Einwürfen gegen die Lehre von derbesten Welt und der Vorsehung Gottes gegeben. Aberdiese Einwürfe können beantwortet werden, wenn mandas Uebel in der Meltaus dem richtigen Gesichtspunkteansrehet, und bedenkt, daß bey der Einschränkung dermenschlichen Natur moralische und physische Uebel garnicht aus der Welt entfernt bleiben konnten.

§. 133 .

r) Durch Träbsale und Elend werden die Men-schen öfters weiser und besser, als sie vorder waren:ihre Vernunft wird thatigcr, ihr sittlicher Charakterveredelt, und sie bekommen Veranlassung zur Ausübungmancher Pflichten. Also braucht Gott das Unglückznm Theil als Erziehungs- und Befferungsmittei fürdie Menschen.