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2 (1817) Moral, Naturrecht, moralische Religionslehre
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100
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Moralische Religionslehre.

für möglich halten, »veil für un§ in dem Begriffeiner Bereinigung aller Vollkommenheiten nichts wider-sprechendes liegt. Hieraus fließt die Hypothese,, daßein solches Wesen auch wirklich da seyn könne, weileS möglich ist.

Der v nt elegische Beweis, welchen mehrere Philo-sophen ausgeführt haben, ist offenbar kein überzeugenderBeweis. Man schloß nämlich folgender,naaßcn: das Da-seyn ist eine Vollkommenheit, wenn alle Vollkommenheitenin einem Wesen zusammen seyn können, so muß ihm auchdas Daseyn zukonimcn. Aber wir dürfen nicht schließen,daßdassenigewirklich seyn müsse, welches für uni gedenk- >bar, also möglich ist: sondern nur, daß es wirklich seynkönne. Wir haben aber diese Schlußfolge zu unsererUcberzeugung auch nicht nöthig, da sie vorzüglich durchGründe der moralischen Vernunft bewirkt werde» muß.

§. rsZ.

Z) Nach der menschlichen VorstellungSart mußjöde Veränderung ihre Ursache haben. Wenn wir inGedanken rückwärts sehen, so hat jede Ursache wiedereine andere vorhergehende, und zuletzt muß die ganzeReihe der Weltverandenrngen in einer ersten noth-wendige» Ursache gegründet seyn.

Man hat diese Schlußfvlge den kosmo l o g ische'nBeweis für das.Daseyn Gottes genennt. Wenn wiraber auch von allem, was geschiehst, einen letzten Grundannehmen muffen, welcher von keinem andern Wesen ge-würkt wird: so können wir doch daraus allein nickt schließen,daß dieses nolhwcndige Wesen auch das allervollkommcnstesey. Nur der moralische Beweis lkhrt uns, daß Gott noch-, wendig, ewig und höchst vollkommen ist, und daß von ihmalle andere Dinge-ihre Existenz erhalten habe».