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2 (1817) Moral, Naturrecht, moralische Religionslehre
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Moralische Rellglonslehre.

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ien, und welche von einem höchst vollkommenen Wesenregiert wird. Die moralische Religion istdie Vereinigung der Tugend mit demGlauben an Gott und Unsterblichkeit.Si« stellt alle moralische Gesetze als Gebote Gottes auf:jede endliche Vernunft ist zu dem verpflichtet, was ihrdie höchste Vernunft Gottes vorschreibt. Wic.erkennewzwar durch unsere Vernunft allein, was recht und un-recht ist: aber aus der Anerkennung des Vernunftgesehesfließt der Glaube an Gott. Ist aber ein Gott, eine höchsteweltregiecende Vernunft, so sind alle Vernunftgesetz«als göttliche Gebote, und alle unsere Pflichten gewisser-maaßen als Pflichten gegen dieses Wesen anzusehen.

II. Von Gott.

§. 120 .

Der Begriff von einem oder mehrern hohem We-sen, welche die Welt erschaffen haben und regieren,Mußte dey einigem Nachdenken sehr früh unter demMenschengeschlecht allgemein werden. Die rohemMenschen hielten die mancherleiBewegungen und Verän-derungen der leblosen und lebendigen Welt für Wirknn-gen dieser höhem Wesen, z. B. die Bewegung, Er-leuchtung und Erwarmung der Sonne, die Wirkungender Winde, des Wassers, des FeuerS, das Wachsender Pflanzenwelt u. s. w. Ihre Vorstellungen vonGöttern waren sebr Millich: sie dachten sich dieselbi»gen in ihren Wirkungen den Menschen sebr ähnlich,legten ihnen menschliche Schwachheiten bey, und ent-stellten dadurch die einfache Lehre von einem Weltschöpserll. Shell. G