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2 (1817) Moral, Naturrecht, moralische Religionslehre
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Moralische Religionslehre.

dige Gut; Sittlichkeit mit verhältnißmäßig zugetheil-ter Glückseligkeit verbunden, ist das vollständigeGut. Die Vorstellung einer Welt, wo die Verbin-dung dieser beiden Stücke durchgehends Statt findet, istdas Ideal des vollständigen Guten.

Wir mochten nicht in einer Welt leben, wo der Tugend-hafte be» steter Verbesserung seines Charakters, dennochstets unglücklich bleiben mühte, oder wenigstens durch Zu-fälle des blinden Schicksals ohne sein Verschulden immerwieder unglücklich werden könnte. Sittlichkeit allein istnicht das vollständige Gut. Noch weniger möchten wirin einer Welt leben, wo der Lasterhafte stets glücklich bliebe,oder bleiben könnte, weil auf sein sittliches Betragen bcy derWertheiiung des Wohls und Uebels keine Rücksicht genommenwürde. Also muß in der besten Welteine durchgängige genaueHarmonie zwischen diesen beiden Stücken zu finden seyn.Weiter unten wird der Einwurf beantwortet werden, welcheraus der Unvollkommenheit dieses Erdenlebrns gegen dieLehre von der besten Welt hergenommen wird,

§. Ii 6.

Der Gedanke, daß wir in einer solchen vollkomme-nen Welt leben, die nach moralischen Gesetzen regiertwird, und wo ein jeder empfängt, was ihm gebührt,ist nicht nur sehr erfreulich: sondern wir müssen auchals vernünftige Wesen ün ihre Wirklichkeitglauben. Denn das erste Stück derselben, steterFortschritt in der Sittlichkeit ist ein nothwendiges Ge-bot der Vernunft. Daß aber jedem vernünftigen We-sen werde zu Lheil werden, wessen eS würdig ist, diesanzunehmen, dringt uns dis ernstliche Forderung derVernunft, daß dieses geschehe und der Umstand,daß unsere Vernunft selbst nicht wissen würde, was sieaus sich machen sollte, wenn sie denken müßte, jene sobestimmte saute Forderung werde unerfüllt bleiben. Und