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2 (1817) Moral, Naturrecht, moralische Religionslehre
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Moralische Rcligkonslehre.'

H. ic>3.

Da der Mensch das vornehmste Geschöpf auf demErdboden ist, so entstehe: die weitere Frage: was istseine letzte Bestimmung ? Wozu ist er als ein vernünftigsinnliches Wesen bestimmt? Dieses muß auch der letzteZweck seyn, warum alles übrige da ist. Die Moral-philosophie lehret, daß der letzte Zweck der Menschennicht Genuß des Lebens oder Glückseligkeitseyn kann. Denn jeder Genuß ist Befriedigung dessinnlichen eigennützigen Triebes, und Hatz nur einenäufsern Werth. Nur was die Vernunft nach ihreneigenen Gesetzen, aus Gehorsam gegen diese Gesetze,nicht aus Eigennutz, thut, hat einen absoluten innernWerth. Alles, was auf Verfeinerung der Sinnlich-keit, Erhöhung des Genusses , Erfindung der Mittelzur Befriedigung sinnlicher Neigungen sich beziehet, ste-het tief unter der Vernunft. Daher kann Kulturüberhaupt auch der letzte Zweck des Menschen nicht seyn,welcher in der Uedung und Ausbildung der Fähigkeitenund Kräfte besteht, um sick desto leichter Mittel zueinem glücklichen Leben zu erwerben.

§. roy.

Die Vernunft ist das wichtigste Vermögen desMenschen'. Sie gicbt Gesetze des Denkens und Handelns.Die ersten leiten den Menschen zurKenntniß der Wahr-heit, und befördern sein Wissen. Aber bloßes Wissenkann auch nicht der höchste Zweck eines vernünftigenWesens seyn. Man wird einen gemeinen Mann, derwenig weiß, aber moralisch gut desikt und handelt, einemandern Manne von bösem Charakter weit verziehen, wennder letztere auch gleich sehr verständig ist, und einen