Moralphilosophie.
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streiten gegen den Zweck der Ehe, und sind unrecht. Di«Ehen dürfen in ordentlichen Staaten nur um sehr wichtigerUrsachen willen getrennt werden.
§. 70.
Di« Eltern sollen die Kinder selbst gut erziehen odererziehen lassen, für ihre sittliche und intellektuelle Aus-bildung und für ibr zeitliches Glück sorgen, so viel inihren Kräften, stebet, und ihre.elterliche Gewalt nur >zum Guten anwenden, (aber die Kinder nie als Mit-tel zur Befriedigung eigennütziger Neigungen gebrau-chen). — Die Kinder sind den Eltern Ehrfurcht, Ge-horsam, Liebe, Dankbarkeit und Unterstützung schul-dig. Wenn die Eitern alt, schwächlich und unvermö-gend sind, sich selbst zu erhalten, so sollen sich dieKinder ihrer aus allen Kräften annehmen, und wennsie eigensinnig, wunderlich sind, oder andere Fehler ansich haben, sollen sie Geduld mit ihnen haben, sie niebetrüben, und durch liebreiche Vorstellungen zu bessernsuchen. Aber sie sollen den Eltern zu Gefallen niePflichtwidrig handeln.
Gegen Großeltern, Vormünder, Erzieher, Lehrer, undalle, bieder Eltern Stelle vertreten, haben die Kinderebenfalls die Pflichten des Gehorsams, der Liebe undDankbarkeit zu erfüllen.
. §. 7l-
. Geschwister sind durch natürliche Bande der Fa-milie genauer verbunden, daher sollen sie sich vorzüg-lich lieben und wechsrlseitig unterstützen.