MoralphilosoplM
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§. 66 .
In Ansehung der Geschlechterneigung,welche auf eine sehr achtungswürdige Ordnung derNatur, die Fortpflanzung und Erhaltung des Men-schengeschlechts in der ehelichen Verbindung, abzweckt,sind die Menschen zu folgenden Pflichten verbunden.
1) Sie dürfen nie in Gedanken und Worten dieAchtung gegen diese Ordnung der Natur verletzen.
2) Sie dürfe» nichts thun, was diese Naturord-nungzerstört, z. B. keinen unnatürlichen und unmäßi-gen Gebrauch von den Zeugungskraflen machen z sienicht blos zur Befriedigung der thierischcn Wollustanwenden, wie bey Hurerey, Ehebruch, u. s. w.geschieh et.
3) Die einzige Art» wie dieser Trieb befriedigtwerden darf, findet nur in einer ehelichen VerbindungStatt.
§- 67.
Es ist an sich schon höchst unrecht, wenn man sichselbst oder andere Menschen als bloßes Mittel zur Be-friedigung lhierischer Begierden macht, und dadurchden Zweck der Menschheit zerstört. Ausserdem habenaber diese Sünden noch unzählige böse Folgen. DerWollüstling schwächt die Gesundheit seines Körpers,feine Scelenkrafte, wird weichlich, und verliert allenEifer zur Ausbildung seines Geistes. Er wird oft zurVerschwendung seines Vermögens verleitet, bringt sichi» üblen Ruf. und hat nicht selten auch bürgerlicheStrafe», zu fürchten. Die Vorwürfe seines Gewissensquälen ihn stets, zumal da er durch seine Ausschwei-