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Moralphilosophie.
Ein stillschweigender gesellschaftlicher Vertrag kann knsolchen Fällen angenommen merken» wo sich erwarten läßt,Laß ein Mensch seine Einwilligung, als Mitglied der Ge-sellschaft angesehen zu werden, nicht verweigern würde,wenn er ausdrücklich,darum befragt würde: (wenn ausder Unterlassung eines MiderspruchS seine Einwilligunggeschlossen werden kann). Dieses ist der Fall bey Men-schen, welche in einer bürgerlichen Gesellschaft geborenwerden, und die Vortheile derselben genießen, und als»,von ihrer Geburt an als Mitglieder des Staats angese-hen werden.
§. 65.
1) Zeder Bürger ist dem Mitbürger Treue schuldig.Er muß seinen gesellschaftlich ep Vertrag halten, undwenn er ihn aushebt, den Schaden ersetzen.
2) Die Obrigkeit, sie mag nun aus einer oder
mehrern Personen bestehen» soll die Unterthanen schützen,ihre Rechte und Zwecke dem Vertrag gemäß zu erhaltenund zu befördern suchen. Sie darf die Staatsbürger«nd das Ihrige nicht blos als Mittel zur Beförderungihrer Privatzwecke gebrauchen. ,
3) Die Unterthanen sind dem Staatsoberhaupt,welches den ganzen Staat verstellt, Gehorsam undTreue schuldig.
4) Ein Staat ist gegen jeden andern Staat, oderGesellschaft, oder einzelnen Menschen, zu eben den'Pflichten verbunden, welche einzelne Menschen gegencrndere erfüllen müssen, (die in den §§. 58. — 6i.erngegeben worden sind.)