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Moralphilvsophi'e.
ohne Noth. Eidschwüre mußt du Halden, ausser woes gegen deine Pflicht seyn sollte. Sey ehrlich, grade,offenherzig, überlege was du redest, und erlaube dirauch im Scher; keine Lüge.
Es ist ein sehr wahres Sprückwort, daß Ehrlich-keit am längsten währr. Aber durch Falschheit, Ver-stocktheit, Tücke, Lügenhaftigkeit, Verstellung, Schmei-chelei, übertriebene Eomplimente, Aufschneiderei, un-bedachtsame Schwazhaftigkeit, u. d. gl. wird alles Zu-trauen unter den Menschen zerstört, und die Bandeder Gesellschaft werden durch Mißtrauen getrennt
§. 6q.
Noch ist eine kurze Erläuterung der Pflichten inbesondern Verhältnissen der Menschen übrig, i) BeyVerträgen überhaupt und dem bürgerlichen Vertraginsbesondere. Wichten der Bürger gegen Bürger,des Regenten, der Untcrthanen. 2) VerhältniZ derGeschlechter. Pflichten in Ansehung des Geschlcchts-triebes. Z) Ehelicher Vertrag. Pflichten der Ehe-leutb gegen einander. 4) Pflichten der Eltern undKinder, Lehrer und Lehrlinge. 5) Pflichten der Ge-schwister. 6) Pflichten der Herrschaften und desGesindes.
§- 6z.
Ein Vertrag ist eine freiwillige wechselseitigeUebereinkunft zweyer oder mehrerer Menschen, Rechteabzutrcten und anzunehmen: (gegenseitiges Versprechenund Annekmung des Versprechens). Er kann ein-seitig oder zwenseitig senn. Dende Theilc dür-fen sich in keinen Vertrag einlafsen, den sie entweder