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Ein Winterthurer Raubritter des XVII. Jahrhunderts
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Massregeln ihre Zustimmung zu geben, drohte Zürich, ungeachtet der Einsprache des Abtesvon Wettingen, des Generalvikars des Cistericenser Ordens, in fester Entschlossenheit mitRepressalien, und unser Chronist erzählt: „Au ff der Johanni Tagsatzung zu Baden, kam aber-mahls des Iris. Ulrich Sulzers auft' underkastellen syn sach wegen gewüssen Praetensionenan unsere gnädigen Herren vor. Wylen Hr. landtvogt von Frauenfeld von Einigen gesandtender Herren Eidtgcnossen ein bevelch geben worden, dass er die Feld-, räb- und andere Früchtezu bysegg, unsern Herren zugehörig in arrest nemmen solle. Es wurde aber alles ad Referendumgenommen. Inzwüschet aber haben unsere gnädigen Herren von Zürich Hrn. undervogtHueber von Ellgeü bevellchnet, dass er zugleich, wie ferndrigs jähr besehenen, die gefallnegrundzins dem Kloster tännikon in ihren gebieten angryffen, ynzühcn und einer Stadt Winterthurynlifferen solle, und im übrigen habend unsere gnädigen Herren allhier Hrn. Jakob Sulzerzum Ochsen als einem verburgerten, der ein haubtsächer dises leidigen tröllhandels wäre,zu verstehen gegeben, wann sy soltind um desswillen zu schaden kommen, selbiger beyihme gesucht und geforderet werden solle."

Dass die von Zürich ins Werk gesetzten Repressalien den Umschwung in dem Gebahrender Tagherren hervorgerufen, ist nicht mit Gewissheit zu behaupten; dagegen liegt ein Antragder Stadt Luzern vor, welcher dahin geht, „in der Sache des Sulzer weder die StadtWinterthur noch das Kloster Dänikon zu beschweren, sondern jenen vor seinen natürlichenRichter zu weisen". Dieser Antrag wurde von den meisten Gesandtschaften ad referendumgenommen, einzig Unterwaiden nahm die Angelegenheit einfach in den Abschied, und esist nicht unwahrscheinlich, dass diejenigen Stände, bei denen Sulzer bisher Ermuthigungund Unterstützung gefunden hatte, allmälig des Streites müde wurden und den Weg derVernunft betraten, welcher der ganzen Streitführung eine andere, und zwar heilsamere Richtunggegeben hätte, wenn man ihn von Anfang an betreten. Diesen Ausgang darf man blosals ein Wahrscheinliches hinnehmen, da die Quellen — Winterthurer Chronik und eidgenössischeAbschiede — über den weiteren Fortgang ganz schweigen. Eine einzige Nachricht ist nochvon einer Konferenz der Orte Uri, Schwyz, Unterwaiden und Zug (13. Mai 1678 in Brunnen)vorhanden, und diese sagt: „Dem Landvogt im Thurgau wird recommandirt; der Adlerwirthin„von Uri" dazu zu helfen, dass ihr der Rittmeister Sulz er, was er ihr schriftlich versprochen,bezahle."

So kurz diese Bemerkung ist, so vielsagend ist sie; berichtet sie ja doch, dass derRitter von Unterkastelen ökonomisch auf den Sand gcrathen sei, dass er der „Adlerwirthinvon Uri" nicht einmal mehr die Wirthshausschulden oder Vorschussgelder zu bezahlen imStande war und von hoch obrigkeitlicher Stelle dazu angehalten werden musste, Wie weitdiese ökonomischen Verhältnisse auf das Ende des Vorgehens Sulzers gegen Winterthurvon Einfluss waren, lässt sich nicht ermitteln. Bezeichnend aber bleibt der Umstand, dassder Bischof von Konstanz schon 1673 sich erboten hatte, bei der Geistlichkeit seines Sprengeiseine christliche Steuer für den heruntergekommenen Neubekehrten einzusammeln, dass sichdie fünf Orte angelegentlichst nach dem Resultate der Sammlung erkundigten, und dass siebeschlossen, sich an den Nuntius zu wenden für den Fall, dass sich das bischöfliche Anerbietenals rcsultatlos erweisen sollte, Offenbar glaubte man auf dieser Seite, den Schützling beiseiner Zahlungsfähigkeit erhalten zu müssen; zu welchem Zwecke, bleibe dahin gestellt.

Johann Ulrich Sulzer IL starb für seine Vaterstadt in solcher Verschollenheit, dassunser Bürgerbuch nicht einmal sein Todesjahr kennt. Sein einziger Sohn, Johann UlrichSulz er HL, welcher noch in glänzenden Verhältnissen (1646) geboren worden war, starb in