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Ein Winterthurer Raubritter des XVII. Jahrhunderts
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Festhalten an angenommenen Regierungsgrundsätzen. Das Schloss Elgg hatte für St. Galleneine besondere Anziehungskraft, es war das Stammschloss Notkers, des Stammlers, dereine der hervorragenden Zierden des Klosters im IX. Jahrhundert gewesen war, und es istnicht unwahrscheinlich, jene grossen Gelddarleihen seien in der Voraussicht gemacht worden,dass der einstige Erwerb der Herrschaft mit grösserer Sicherheit erwartet werden dürfe.Fidelis von Thurn, der Landeshofmeister, war ein Mann, der seines Herrn Nutzen trefflichzu fördern und manchen ungewöhnlichen Widerstand niederzuwerfen verstand. Als derruinirte Gerichtsherr in den Thurgau übersiedelte, überliess er die Herrschaft Elgg seinenKreditoren, und da die Stift St. Gallen unter ihnen der bedeutendste war, wollte Fidelisvon Thurn sogleich die Hand über dieselbe schlagen und den Zug thun. Da trat aber einWiderstand ein, welchen selbst ein berechneter Landeshofmeister nicht zu brechen im Standewar. Zürich, an dem Grundsatze festhaltend, dass in seinem Gebiete kein Gut in todteHand verkauft werden dürfe, erklärte, dass der Abt den abgezogenen Sulz er für seineForderungen rechtlich zu suchen habe, dass er drei Jahre Termin haben sollte, einen Käuferzu finden, der ihn schadlos halte, und dass während dieser Zeit der Rathsherr Steiner vonWinterthur die Herrschaft verwalten, die Gefälle einziehen und jährliche Rechnung ablegensolle. Es war dies eine Antwort, welche nicht wenig dazu beitrug, dass sich die Stimmungdes Abtes und der katholischen Landvögte im Thurgau gegen Zürich und Winterthur nochmehr verschlimmerte, besonders da zu Allem noch die Bürger von Elgg dem geistlichenGerichtsherrn den Eid der Huldigung verweigerten. Wie zähe indess der Abt und sein Ministeran der neuen Erwerbung festzuhalten gesonnen waren, beweist der Umstand, dass sie nachlangen Unterhandlungen sich entschlossen, die Herrschaft durch einen reformirten Rheinthaler,Lukas Wald, Gemeindeammann von Altstätten, verwalten zu lassen, dass der Abt dieErklärung abgab, er Avolle gerne auf die Gerichtsherrlichkeit verzichten („dass er sich gernevon der Judicatur aushalffterte"), wenn ihm nur der Besitz des Schlosses blieb. Zürich bliebfest bei seiner Forderung, und gestattete einzig, dass dem Abte für einstweilen „das baufälligeSchloss und Güter" blieben (1668). Zwei Jahre später ward endlich der Käufer für dieHerrschaft gefunden, der allen Reibereien ein Ende machte, und zwar in der Person desLandeshauptmanns Herkules von Salis-Marschlins aus Graubünden. Mit welchem Ver-trauen Zürich dem neuen Käufer entgegenkam, zeigt sich darin, dass es ihm über die Herrschafthinaus noch den Zehnten „von 5000 jucharten Acker" und „cttliche zuvor auch zu dem Schlossgehörige Hoff" zu kaufen gab, und Salis das ganze Besitzthum in seine Hand bekam, wiees seiner Zeit Bonaventura von Bodeck besessen.

So befriedigend dieser Theil des Streites geendet, um so schärfer gestalteten sich dieVerhältnisse zu dem Urheber der ganzen Zerwürfniss, dem Ritter auf der Burg zu Unterkastelen,der nicht nur mit Erfolg fortfuhr, sich die Gunst der katholischen Orte zu sichern, sondernsogar mit seiner ganzen Familie zum Katholizismus übertrat, um eine unfehlbare Rücken-deckung zu gewinnen für die Unternehmungen, die er im Schilde führte und die auf dasRaubritterthum ausgingen. •

Dieses Raubritterthum bestand nicht in Wegclagerei, ging nicht darauf aus, Waaren-züge friedlich wandernder Kaufleuten zu überfallen und zu plündern; es hatte die andereSeite seines Wesens zum Ziele, nämlich den Trotz gegen gesetzliche Ordnung und die daraushervorgehende bewaffnete Selbsthilfe. Solches Treiben wurde in trauriger Verblendung vonden katholischen Orten ermuthigt, unterstützt und sogar befohlen. Unser Chronist erzähltnicht ohne Bedenken: „Im Wynmonat (1669) hat J. Ulrich Sulzer, altgerichtsherr auf Elgg,