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gen seiner malversation ab officio suspen-diren lassen, undt Unsere dorzu Verord-neten Commissarien gnädigst anbefohlen,andere subjecta zu unsere gnädigsten con-firmation in Vorschlag zu bringen. Wannnun dieselben auf ansuchen der Bürger-schafft Anthon Corthen undt Johann Göh-ringen zu Bürgermeisteren, Peter Sonnen-bergern zum Cämmerer undt Moritz Ebelnzum Rahtsmann unterthänigst fürgeschla-gen, Wir auch mit obbemelten Persohnengnädigst zufriden. Alß Befehlen Wir Euchhiermit gnädigst dieselben der Bürger-schafft Für zu stellen, zu beeydigen undtihnen die Verwaltung des Rahthaußesundt der Stadt zu übergebenn. Undt daauch höchst nötig sein will, daß die Zie-gel-Scheune nicht länger unbrauchbahrliege, alß habt Ihr dieselbe so fort an diesich angebende Bürger, auf so hoch sienur immer außgebracht werden kan, zuverpachten undt dahin zu sehen, daß Siezu forderst von der darauf haftendenSchuldt befreyet werden möge.
Cöln an der Spree, den 5ten Mai 1685.
[gez.] B. v. Grumbko.
Johann Göring bleibt dann in diesemBürgermeisteramt, während seine Kolle-gen wechseln. Im Januar 1709 entschei-det der Kurfürst in einer Klage, die ergegen seinen Kollegen Grumbach vorge-bracht hat, zu seinen Gunsten durch einean Grumbach gerichtete Kabinetts-Ordrevom 30. Januar. In demselben Jahre be-gegnete ihm eine unangenehme Affäre miteinem dortigen Bürger, dem TuchmacherBarthold Vedder. Nach einem vom Witt-stocker Stadtgerichte am 29. August ein-gesandten Berichte hatte dieser Mann,welcher am delirium litt, am 25. den Bür-germeister Johann Göring „nicht alleinmit heftigen verbal, sondern auch gar real-injurien zur höchsten praejudiz des Sena-tus Collegii hierselbst, wie auch der gan-zen Stadt, dergestalt in des Bürgermeisters
eigenem Hause“ angegriffen, „daß erdemselben nach iterirten (= wiederholten)Schlägen mit einem in der Hand habendenStock vorn oben am Haupte eine zimlicheWunde und einen heftigen Schlag über dieLinke Hand versetzet, wie die Acto unddes Chirurgi angehängte Außage sub Lit.A. anliegend mit mehreren besagen wer-den.“ Das Gericht hat den Vedder in-folgedessen in Gewahrsam genommenund schlägt vor, ihn „im Spinnhause zuSpandau zu mäßiger Arbeit“ anzuhalten;wird aber von S. M. nicht genehmigt,„Magistrat solle Barthel Vedder selbstverwahren und verpflegen lassen“. Unterder Verwaltung Görings mußte im Jahre1710 der Magistrat von Wittstock seinerSchulden wegen den Konkurs erklären.Nach dem Tode Grumbachs (1714) wirdSchirmeister Kollege Görings.
Im Stadtarchiv in Wittstock steht, daßGöring bis zu seinem Tode Bürgermeisterund Accise-Directeur war, daß er am 18.Oct. 1653 in Schlage Jn Hinterpommerngeboren sei. An anderer Stelle wird ergenannt: Juris practicus und Notarius pu-blicus, auch des Klosters zu Heiligen-grabe Syndikus und Justitiarius der ade-ligen Häuser.
Nach Ausweis des Totenregisters derhiesigen Kirchenbücher ist der Bür-germeister Johannes Göring allhier amzwei und zwanzigsten (22.) Januar tausendsieben hundert acht und zwanzig (1728)verstorben.
Nach Ausweis des Geburtsregistersder hiesigen Kirchenbücher ist dem Bür-germeister Johannes Göring hier am11. — elften — Mai tausend sechshundertsieben und achtzig (1687) ein Sohn ge-boren, der in der heil. Taufe den NamenJoachim Michael (V. 1.) erhalten hat(Paten: Johannes Melchior Stenger(?),Inspector allhier, Joachim Klinggräff Ste-den Commissarius, Herr B. Anthonius