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Dritter Teil. Komposition.
v) Angabe der Zeit, wann die Schuld abgetragen oderbezahlt werden soll, nebst Bestimmung, ob und wie dieselbebis dahin zu verzinsen ist.
Wenn ein Kapital auf unbestimmte Zeit verliehen ist, so wirdin der Regel das Nötige über die Kündigung desselben bemerkt.
ä) Angabe von Ort und Tag der Ausstellung desSchuldscheins.
s) Die vollständige Namensunterschrift des Schuldners.
k) Beläuft sich der Schuldschein zu einer gewissen Höheder Summe, so muß je nach den verschiedenen Landesgesetzendas dazu bestimmte „Stempelpapier" oder die „Stempel-marke" benutzt werden.
58V. Welche besonderen Arten von Schuldscheinen sind zubemerken?
Als besondere Arten von Schuldscheinen sind hier noch„Obligationen" und „Wechsel" zu nennen.
581. Was heißt eine „Obligation"?
„Obligationen" nennt man solche Schuldscheine, inwelchen zur Sicherung des Gläubigers der Schuldner irgendetwas von seinem Eigentum, z. B. ein Haus oder ein Grund-stück, verpfändet, so daß, wenn die Schuld nicht zu rechterZeit getilgt wird, der Gläubiger die Auspfändung und denVerkauf des verpfändeten Gutes verlangen kann, damit ausdem Erlöse die Schuld getilgt werde.
582. Was heißt ein „Wechsel"?
„Wechsel" nennt man solche Schuldscheine, in welchenzur Sicherung des Gläubigers das Wort „Wechsel" aus-drücklich genannt ist. Dadurch erwächst dem Gläubiger dieSicherheit, daß, sobald die Unterschrift nicht abgeleugnetwird, die Summe in Prozessen nicht bestritten, sondernnach dem Wechselrechte eingeklagt werden kann. (Allgemeinedeutsche Wechselordnung, auf die wir bei der Wichtigkeitdieses Verkehrsmittels verweisen.)