Zweites Kapitel. Besondere Regeln der Komposition.
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a) Angabe der betreffenden Gegenstände nach Zahlund Beschaffenheit: als Verpackungsart, Marke, Gewicht,Inhalt.
b) Name desjenigen, durch den die Beförderung undAblieferung geschieht.
o) Name des Empfängers und Ort der Empfangnahme.
ä) Name des Absenders, sowie Ort und Datum der Ab-sendung.
570. Was kann außerdem in einem Lieferungsscheine ent-halten sein?
Außerdem kann in einem Lieferungsscheine anderes, wasin einzelnen Fällen zur Erreichung des genannten Zweckesdient, namentlich was von dem Absender mit dem Beför-derer im voraus bedungen ist, bemerkt werden. Dahingehört z. B.:
a) Die Zeit der Ablieferung.
b) Die Größe des ausbedungenen Frachtlohns.
e) Die etwaige darauf vorausbezahlte Summe re.
571. Was ist noch über die Form der Lieferungsscheine zubemerken?
Daß ihre hergebrachte Form um so mehr gelernt undgenau innegehalten werden muß, weil außer dem Absenderund Empfänger auch noch dritte Personen dabei beteiligtsind, nämlich diejenigen, durch welche die Beförderung ver-mittelt wird.
Es ist daher in den meisten Fällen, namentlich wenn öffentlicheAnstalten, wie Eisenbahn und Post, benutzt werden, anzuraten, daßman sich der in der Regel vorhandenen gedruckten Formulare zuLieferungsscheinen oder Frachtbriefen bedient.
4. Empfangsscheine.
572. Welche Bezeichnung gebraucht man neben der Bezeich-nung „Empfangsschein"?
Neben der Bezeichnung „Empfangsschein" sagt man auch„Quittung" oder „Rezepisse".
Mtchelsen. Stilistik, g. Airfl.
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