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Dritter Teil. Komposition.
ist, so wird solches von ihm mit nochmaliger Hinzufügungseines Namens, des Orts und Datums bezeichnet, und diesheißt „quittieren".
Auch hierbei ist die Form eine hergebrachte, etwa „richtigempfangen", „zu Dank bezahlt", „zu ergebenstem Danke erhalten" rc.Wie wichtig es ist, sich mit der hergebrachten Form bekannt zumachen, zeigen oft lächerliche Quittungsformeln, wie „mit Dankbezahlt", „dankbar bezahlt", während der Bezahlende nicht seltenglaubt, neben der Bezahlung seinerseits keinen besonderen Dankschuldig zu sein.
566. Was ist über die zweite Art der Rechnungen <s. Fr. 562)zu bemerken?
Daß dieselbe zwar zunächst nur für den Rechnungsführerfelbst abgefaßt wird, daß aber ohne gute Rechnungsführungin keiner Lage des Lebens ein fortschreitender Wohlstandzu erwarten ist.
Wenn namentlich die Schule es nicht versäumt, den ihranvertrauten Kindern an guten Musterbeispielen zu einer richtigenRechnungsführung Anleitung zu geben, so hat sie darin einegerechte Ursache, auf die spätere Dankbarkeit der entlassenen Kinderzu rechnen.
3. Lieserungsscheine.
567. Welche Bezeichnung gebraucht man neben der Bezeich-nung „Lieferungsschein"?
Anstatt „Lieferungsschein" sagt man auch „Transport-zettel" und „Frachtbrief".
568. Welchen Zweck haben „Liesernngsscheine"?„Lieferungs-" oder „Lieferscheine" haben den Zweck,
sowohl die richtige Beförderung und Ablieferung, als auchdie richtige Empfangnahme irgendwohin gesandter Gegen-stände zu sichern.
569. Was muß danach in einem Liesernngsscheine enthaltensein?
Dem angegebenen Zwecke entsprechend, muß in einemLiesernngsscheine angeführt sein: