Zweites Kapitel. Besondere Regeln der Komposition. 175
Sodann kommt es darauf an, daß man für die Verzeichnungeiner größern Zahl von Dingen je nach dem verschiedenenZwecke die passendsten Gesichtspunkte oder Rubriken auf-zufinden sich übt, wobei wiederum die Vergleichung vonMusterverzeichnissen der nächste Weg ist.
2. Rechnungen.
561. Was heißt „eine Rechnung"?
Ein „Verzeichnis" wird eine „Rechnung" genannt,sobald nicht die Aufzählung der einzelnen Gegenstände ansich, sondern die Zusammenzählung ihres Geldwertes alsnächster Zweck festgehalten wird.
562. Wie viele Arten von Rechnungen giebt es?
Zwei Arten, indem ein solches Verzeichnis entweder alsForderung einem zweiten vorgelegt wird, oder als Ueber-sicht der Geschäftsführung über Einnahme und Ausgabevon dem Verzeichnenden zusammengestellt wird.
563. Was ist über die erste Art von Rechnungen zubemerken?
Dieselbe ist, mag sie auch von dem Aussteller persönlichüberreicht werden, als ein Brief anzujehen, und dahermüssen im Aeußerlichen alle bei Briefen geltenden Regelnüber Schrift, Papier, Namen, Ort, Zeit auch hier beobachtetwerden.
56Ü. Worin unterscheidet sich eine Rechnung von einemBriese?
Darin, daß sie ihrem Zwecke gemäß nur das betreffendeVerzeichnis enthält lind der leichten und sicheren Uebersichtwegen in hergebrachter äußerer Form abgefaßt wird.
Weil die Form einer Rechnung eben eine hergebrachte ist, somuß dieselbe an bestimmten Musterbeispielen genau eingeübt werden.
565. Wie wird die Rechnung „quittiert"?
Wenn von dem Rechnungsempfänger die von demRechnungsaussteller geforderte Summe an diesen bezahlt