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Dritter Teil. Komposition.
so ist die große Mehrzahl nur dadurch veranlaßt worden, daß beider schriftlichen Abfassung des Abschlusses eins oder das andere dergenannten vier Merkmale nicht genau genug festgehalten wurde.
515. Wann ist die schriftliche Abfassung eines Geschäftsauf-satzes vollständig?
Wir nennen die schriftliche Abfassung eines Geschäfts-aufsatzes vollständig, wenn durch denselben im vorausallen den Fällen begegnet ist, welche später bei der weiterenAusführung des Geschäfts Irrungen Hervorrufen können.
Ein Reisender schloß z. B. mit einem Mietsfuhrmanne einenschriftlichen Kontrakt ab, nach welchem letzterer sich verpflichtete,ersteren bis zu einem gewissen Termine nach einer entfernten Stadtzu bringen, und sich, wofern er den Termin nicht einhielte, fürjeden Tag der Zögerung einen bestimmten Abzug vom bedungenenLohn wollte gefallen lassen. Aber das Hinaustreten eines Flussesüber seine Ufer machte dem Fuhrmann das Jnnehalten des Terminsunmöglich, und da die Abfassung des Vertrages unvollständig war,indem das Eintreten eines solchen natürlichen Hindernisses nichtvorgesehen war, so rief der Kontrakt Irrungen hervor, anstatt die-selben zu verhindern.
516. Wann ist die Abfassung eines Geschäftsaussatzes deutlich?
Die schriftliche Abfassung eines Geschäftsaufsatzes ist
deutlich, wenn der Sinn des Gesagten im ganzen undeinzelnen keine zwiefache Deutung zuläßt.
Ein Lehrer erzählte seinen Schülern, um ihnen einen Beweiszu geben, wie sehr Deutlichkeit dem Geschäftsstile not thne, folgendes:„Ein Fischer ist am Strande des Meeres damit beschäftigt, seineNetze zu trocknen, als zwei junge Männer, die zum erstenmale amUfer des Meeres lustwandeln, ihn finden und bitten, damit sie auchdas erleben, einen Zug zu thun. Der von der vergeblichen Morgen-arbeit ermüdete Fischer weigerte sich; aber endlich wird man einig,der Zug solle auf Kosten der jungen Reisenden geschehen. Doch derFischer ist vorsichtig und verlangt einen Kontrakt. Papier aus denTagebüchern muß aushelfen, und bald steht geschrieben: ,Der Fang*solle für eine gewisse Summe den Reisenden gehören. Was bringtdas ans Land gezogene Netz? Einen goldenen Becher, der, werweiß wie, ins Meer gekommen war. Die jungen Leute jubeln überdas reiche Reisegeld, wie sie es ansehen; aber der Fischer nichtweniger, denn ein goldener Becher sei eben, so deutet er, ein Fundund kein Fang! Die Folge des undeutlich abgefaßten Vertrageswar, daß der Prozeß mehr kostete, als der Becher wert war".