Zweites Kapitel. Besondere Regeln der Komposition.
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ist die Zahl derjenigen, welche einen „guten" kaufmännischen Briefschreiben, nicht größer geworden.
Ir) Ccschästsanssätze.
542. Welche schriftlichen Aufsätze werden „Geschäftsaufsätze"genannt?
Mit dem Worte „Geschäft" bezeichnet man jede Ueber-einkunft, welche im bürgerlichen Leben über das Mein undDein zwischen zweien oder mehreren beschlossen oder getroffenwird, lind „Geschäftsaufsatz" nennt man jeden schriftlichenAufsatz, welcher entweder als Urkunde den Abschluß desGeschäfts bezeugt, oder als notwendige Folge daraushervorgeht.
Wenn z. B. der Eigentümer eines Hauses dieses sein Eigentumeinem zweiten für eine festgesetzte Entschädigung entweder völlig ab-tritt oder auf eine kürzere oder längere Zeit zum Gebrauche über-läßt, so ist der Kaufbrief oder Mietvertrag, durch welchen der Ab-schluß des Geschäfts bezeugt wird, ein „Geschästsaufsatz". Oder wennjemand sich mit einem Handwerker über die Anfertigung eines Klei-dungsstückes einigt und letzterer später eine darauf bezügliche Rech-nung ausstellt, so ist diese gleichfalls als Folge des abgeschlossenenGeschäfts „ein Geschäftsaufsatz".
543. Was ist der allgemeine Zweck eines Gcschästsaussatzes?
Zu der mündlichen Verabredung hinsichtlich einer ge-troffenen Uebereinkunft wird der schriftliche Abschluß derselbenhinzugefügt, um spätere Irrungen, seien dieselben nun absicht-lich oder unabsichtlich, zu vermeiden, da das niedergeschriebeneWort in bleibender Form aufbewahrt werden kann.
544. Welche allgemeinen Merkmale ergeben sich daraus fürdie schriftliche Abfassung von Geschäftsaufsätzen?
Der schriftliche Abschluß eines Geschäfts kann seinemZwecke, spätere, absichtliche oder unabsichtliche, Irrungen zuvermeiden, nur dann genügen, wenn den vier Merkmalen:Vollständigkeit, Deutlichkeit, Bestimmtheit desAusdrucks und möglichste Kürze, genügt ist.
Wenn mau die Prozesse oder Streitigkeiten genauer ansieht,welche infolge einer schriftlich abgeschlossenen Uebereinkunft entstehen,