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Katechismus der Stilistik : eine Anweisung zur Ausarbeitung schriftlicher Aufsätze
Entstehung
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Zweites Kapitel. Besondere Regeln der Koniposttion.

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531. Welches Stoffes bedient man sich zum Verschließen?

Zum Verschließen der Briefe bedient man sich, wenn

man nicht am Rande gummierte Umschläge gebrauchen will,entweder des Siegellackes oder der Oblaten, und zwar istersteres schon deshalb das mehr bevorzugte, weil es bei An-wendung desselben möglich ist, das Gepräge des Siegelsdeutlicher abzudrücken. Es ist daher Regel, Briese, welchevon größerer Wichtigkeit oder welche an höhere Personengerichtet sind, mit Siegellack zu verschließen. Indes ist auchhierbei alle Künstelei zu vermeiden; daher wird statt desgewöhnlichen roten Siegellackes buntfarbiges nur dannangewandt, wenn Briefschreiber und Briefempfänger in ver-traulichem Verhältnisse stehen und an dergleichen Vergnügenfinden. Schwarzes Siegellack erfordert in gewissen Fällendie Sitte bei der Trauer entweder des Briefschreibendenoder des Empfängers.

Bei Briefen an überseeische Adressen wird neuerdings die An-wendung von Siegellack vermieden. Es geschieht dies, weil häufigdurck die Hitze das Siegellack sich erweichte, wodurch dann dieBriefe bei der Ankunft oft so verklebt waren, daß ihre Besorgungunmöglich wurde.

532. Wie wird das Siegel aufgedrückt?

Man träufelt das Siegellack noch brennend auf dasPapier, darf es aber nicht lange darauf brennen lassen, in-dem es sonst seine rote Farbe verliert und leicht das darunterbefindliche Papier zu Kohle verbrennt. Es findet das Siegelin der Mitte des Briefes, d. h. der Länge nach gemessen,seinen Platz. Ein ferneres Verkleben ist zu vermeiden undnur bei mangelhaftem Zusammenfalten erforderlich.

Das Oefsnen eines vielfach verklebten Brieses erweckt die Un-geduld des Empfängers, wie ein längeres Warten, wenn manangeklopft hatte undHerein!" gerufen war, und kann überdiesdas Zerreißen des Briefes zur Folge haben.

533. Was ist über die Stellung des Siegels an sich zu bemerken?

Gepräge, Namenszug oder Wappen des Siegels muß

gerade, d. h. entsprechend den Seiten des Briefes, auf-

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