Zweites Kapitel. Besondere Regeln der Komposition.
153
fassende, da die Mißgriffe bei dem Stellen katechetischerFragen so vielfach sind, daß ein „Katechismus des Kate-chisierens" sein nicht kleines Publikum finden müßte.
i) üricft.
502. Welche schriftlichen Aussätze nennen wir „Briefe"?
Eine Zuschrift, welche von einer oder mehreren bestimmten
Personen an eine oder mehrere bestimmte Personen gerichtetist, nennen wir einen „Brief".
503. Woraus ergicbt sich der besondere Charakter einesBriefes?
Daraus, daß der Brief die Stelle der persönlichen münd-lichen Rede vertritt, daß er mithin die Person des Brief-schreibers zu vertreten hat.
504. Welche erste Regel des Briesschreibens ergiebt sichdaraus?
„Was du bei dem persönlichen und mündlichen Zusammen-treffen mit dem Briefempfänger von deinem eigenen Thunverlangen würdest, dasselbe hat dein Brief durch Form undInhalt zu leisten!"
Man bat einst einen berühmten Mann, der namentlich auchwegen seines schönen Briefstils gerühmt wurde, er möge eine ihmpersönlich unbekannte Dame als Lehrerin empfehlen. Seine Er-widerung war, man möge dieselbe veranlassen, einen Brief an ihnzu schreiben. Ein Brief ist eben für den Kundigen ein Abdruckder Persönlichkeit des Briefschreibers.
505. Was ist nach der ersten Regel von der Form einesBriefes zu verlangen?
Alle Ansprüche, welche wir an unsere eigene äußereErscheinung stellen, müssen wir in demselben Maße an dieäußere Form unserer Briefe richten.
Wenn jemand in seiner Kleidung große Sauberkeit und Ord-nung zur Schau trägt, dabei aber unsaubere und unordentlicheBriefe schreibt, so wird er sich nicht darüber beschweren können,wenn man in der Sauberkeit und Ordnung seiner äußeren Erschei-nung nur eine Maske persönlicher Eitelkeit sieht.